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Predigten zu Sprüche 28,13
Wer seine Missetat verbirgt, dem wird es nicht gelingen
Bekenntnis der Sünde ist notwendig vor der Vergebung. Dies wird überall in Gottes Wort deutlich gelehrt. „So dein Bruder siebenmal des Tages sündigen würde, und siebenmal des Tages wiederkäme zu dir und spräche: es reut mich; – so sollst du ihm vergeben.“ Aber er muss wiederkommen und sagen: es reut mich; das ist die Bedingung. Du darfst und sollst jedes Mittel anwenden, um ihn dazu zu bringen; aber es muss dazu kommen, ehe das liebreiche Wort der Vergebung ausgesprochen werden darf. Die Neigung zu vergeben mag schon da sein; aber die Absolution darf nicht erteilt werden, bis der Missetäter sein Unrecht einsieht und seine Reue und Schmerz darüber ausdrückt.
Der verlorene Sohn muss zum Vater sprechen: „Ich habe gesündiget.“ Nur wenn wir unsere Sünden bekennen, kann unser barmherziger Hoherpriester sie uns vergeben und uns reinigen von aller Ungerechtigkeit. Beim Bekenntnis stellen wir uns auf Gottes Seite, gegen die Sünde. Wir heben ein Stück nach dem anderen aus unserem Herzen und Leben hervor, und stellen es einen Augenblick ins Licht vor Gott, mit dem Geständnis, dass wir gefehlt, schwer gefehlt haben.
Es gibt nur ein Mittel, unsere Übertretungen zu bedecken; der Psalmist führt es an, wenn er spricht: „Wohl dem, dem die Übertretungen vergeben sind, dem die Sünde bedeckt ist,“ weil sie unter dem versöhnenden Blute liegt. In einem bekannten Gedicht sucht ein Verbrecher seine Sünden zu verbergen unter den Blättern des Waldes, unter den Wellen des Flusses; aber vergeblich. Also suchen wir Sünder umsonst, unsere Sünden selbst zu bedecken. Aber Gott hat Jesum dargestellt, als einen Gnadenstuhl,– dieser war im alten Bunde die Decke der Lade, worin die Tafeln lagen, auf dem Gottes eigener Finger die Worte des Gesetzes geschrieben hatte.