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Predigten zu 3. Mose 27,28
Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen
In diesen Worten ist ein überaus wichtiger Grundsatz enthalten. War einmal ein Mensch oder eine Sache feierlich Gott geweiht worden, so war es nicht gestattet, irgend etwas von den übernommenen Verpflichtungen zurückzunehmen. Einmal dargegeben, wurde das Opfer als Gottes Eigentum angesehen und konnte von dem Geber nicht mehr beansprucht, oder zu einem niedrigeren Gebrauch verwendet werden.
Diese Anordnung passt vorzüglich zu unserer Auffassung der Übergabe an Gott. Wir sind ein Eigentum Jesu, weil uns der Vater Ihm gegeben, weil Er durch Sein Blut uns erkauft hat und wir durch den heiligen Geist versiegelt sind. Aber es kommt öfters ein Augenblick im Leben eines Kindes Gottes, wo der HErr einen ganz besonderen Anspruch auf die Anerkennung Seines Eigentumsrechts zu machen scheint. Dann bringen wir mit voller Überlegung und heiligem Ernst, Geist, Seele und Leib dar auf Seinen Altar, mit dem feierlichen Gelübde: „Ich bin dein, o HERR!“
Ist dies einmal geschehen. So dürfen wir es glauben, dass Gott uns angenommen hat und dass wir die Gabe nicht wiederholen können. Beständig dürfen wir uns darauf beziehen, ihr dauerndes Recht anerkennen und auf alle Anforderungen unserer verschiedenen Lebensgebiete anwenden; aber wir können sie so wenig wiederholen, als ein Israelit sein Erstlings – Lamm Gott geben konnte – war es doch bereits sein. (Vers 26) Sollten wir diese einmal gewonnene Stellung verlassen haben, so müssen wir unsern Rückfall mit Tränen tiefer Reue bekennen, um Wiederaufnahme bitten und warten, bis es unserem barmherzigen und mitleidigen Hohenpriester gefällt, uns wieder unter die Seinen einzureihen. Wir können das Vergangene nicht ungeschehen machen; aber wir dürfen Ihn bitten, uns wieder an das Plätzchen zu stellen, das uns gehörte, ehe wir irre gingen.