Unrechtmäßiger Besitz raubt den Segen

Eine Witwe pflegte ihren sechs Kindern folgende wahre Begebenheit zu erzählen: Das älteste der Kinder war elf Jahre, das jüngste erst drei Monate alt, als der Vater und Ernährer, ein fleißiger und erfolgreicher Landkäser, starb. Die Kellereien waren eben voll unverkaufter Ware. Einige Tage nach der Beerdigung des Ernährers fuhr der Großhandelsherr vor und machte eine Kondolenzvisite, um gleichzeitig den Handel über die vorhandene Ware abzuschließen. Dabei drückte er den ohnehin bescheiden angesetzten Preis unter Ausnutzung der günstigen Gelegenheit herunter. Was wollte die Witwe? Sich zur Wehr setzen gegen ein angesehenes, altbewährtes Großhandelshaus? Was wollte sie anders, als ihr Leid unter Seufzen und Tränen dem Gott der Witwen und Waisen klagen!

Das war Mitte Januar. Ende Dezember des gleichen Jahres erhält die Witwe eine Geldanweisung von jenem Handelshaus, die sie zunächst nicht anzunehmen wagt, weil sie von keinem Guthaben weiß. Erst am Abend des gleichen Tages trifft ein Briefchen ein mit der Erklärung: Hier sei der Betrag, den er vor Jahresfrist bei Abschluss des Handels unter einen anständigen Preis heruntergemarktet habe. Es habe ihm persönlich, seinem Haus und Geschäft das ganze Jahr hindurch keinen Segen gebracht, dass er damals einer Witwe und sechs Waisenkindern Unrecht getan habe.

Es gibt auch einen Entzug und Verlust des göttlichen Segens.

Quelle: Hört ein Gleichnis, Heinz Schäfer, Beispiel 268
© Alle Rechte vorbehalten