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Sterbehilfe
Im März 2002 ging ein Fall durch die Medien, der Aufsehen erregte. Die Engländerin Diane Pretty, im Spätstadium einer unheilbaren Krankheit, an deren Ende der Erstickungstod steht, hatte zuletzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt und das Recht gefordert, sich von ihrem Mann töten zu lassen. Damit wollte sie verhindern, dass ihr Mann für seine aktive Sterbehilfe belangt wird. In England droht ihm dafür eine Haftstrafe von bis zu 14 Jahren. Der europäische Gerichtshof entschied: Aus dem Recht auf Leben könne nicht das Recht abgeleitet werden, das eigene Leben jederzeit zu beenden. Nur wenig später starb Diane Pretty an ihrer Krankheit.
Quelle: Leben ist mehr Kalender 2003, Christliche Literatur-Verbreitung e.V.
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