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Mäßiger Gebrauch schlimmer als Besaufen
Bereits im Jahr 1939, nachdem zahlreiche Untersuchungen ergeben haben, dass viele Verkehrsunfälle auf Alkoholgenuss zurückzuführen sind, haben die Reichsbahn, Post, Polizei und Wehrmacht die notwendigen Folgerungen gezogen, dass der mäßige Alkoholgenuss mehr Unheil anrichtet als die Betrunkenheit. Sie haben jeglichen Genuss vor und während der Dienstzeit verboten.
(nach NS-Kurier, 112/1939)
Quelle: Er ist unser Leben: Beispiel- und Stoffsammlung für die Verkündigung, Martin Haug, 1941, Beispiel 63
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