Kindesrecht
C. H. Spurgeon:
Vielleicht ist dir ein Richter bekannt. Sieh' dir an, wenn er in seiner Amtstracht seines Amts waltet. Du betrachtest ihn mit Ehrerbietung und würdest es nicht wagen, ihn anders als: "Herr Richter," oder "Herr Rat," oder "Herr Präsident" anzureden. Nach Verlauf seiner Amtsstunden geht er nach Hause. Daheim hat er ein Söhnlein, das ihm entgegeneilt und weder auf seinen Rang noch auf seine Tracht achtend, dem Vater auf die Schultern klettert. "Aber Hänschen, ist das nicht sehr unehrerbietig von dir?" fragst du. "O, er ist mein Vater!" antwortet das Knäblein und der Vater sagt: "Ja, Hänschen, das bin ich, und ich wünsche nicht, dass du mich so anredest, wie die Leute auf dem Gericht das tun und 'Herr Richter' sagen." So ist es den Kindern Gottes gestattet, Gott gegenüber ganz freimütig zu sein, und Gott sieht das nicht als ungebührliche Freiheiten an, die man sich vor ihm herausnimmt. Er sieht es im Gegenteil gern, wenn sie mit Freudigkeit, im kindischen Geist vor ihm erscheinen.
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