Für Bekehrten-Kinder kein Schulunterricht!
"Es ist Ihnen wiederholt bekannt gemacht worden, dass unseren evangelischen Schulkindern der Besuch der so genannten Sonntagsschule des Herrn Kolle verboten worden ist. Sie haben trotzdem nicht für gut befunden dieses Verbot zu beachten. Nun müssen Sie doch selbst einsehen, dass wir Kinder, die unseren Schulgesetzen nicht Folge leisten, sondern sich offen gegen dieselben auflehnen, in unserer Schule nicht dulden können. Und so ergeht zum letzten Mal an Sie die Aufforderung, Ihre die Schule besuchenden Kinder von der erwähnten Sonntagsschule fernzuhalten, widrigenfalls wir uns genötigt sehen, dieselben von dem weiteren Besuch unserer Schule auszuschließen.
Heltau, 4. Mai 1911 Die Schulleitung"
(Zitat bei Ernst Nikesch, Die deutschen Brüdergemeinden in Rumänien, Conception Seidel, 2000)
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