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Die Kronzeugen-Regelung
Kennen Sie die 'Kronzeugen-Regelung'? Wenn ein Rechtsbrecher, gesetzt den Fall, dass seine Aussage für die Aufklärung des Verbrechens nützlich ist, seine Taten rückhaltlos aufdeckt, kann er mit Milde bei der Bestrafung rechnen. Überhaupt wird bis heute tätige Reue von den Gerichten strafmildernd berücksichtigt. Dahinter steckt zweifellos das göttliche Prinzip, dass man sich zu seinen Taten stellen muss, wenn man sie schon nicht ungeschehen machen kann.
Quelle: Unbekannt
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