Aus Mangel an Beweisen freigesprochen?

Mit einem sensationellen Urteil endete ein Mordprozess des Schwurgerichts in Köln gegen einen 61 Jahre alten Schmiedemeister. Das Schwurgericht sprach den in einem früheren Prozess zu lebenslänglichem Zuchthaus Verurteilten auf Kosten der Gerichtskasse in allen Anklagepunkten frei. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und der Schmiedemeister sofort auf freien Fuß gesetzt. Der Staat übernimmt auch die Kosten, die durch die vom Angeklagten eingelegten Rechtsmittel entstanden sind.  -  In der Urteilsbegründung wurde darauf hingewiesen, dass auf dem Angeklagten ein Tatverdacht liegen bleibe. In seiner Schlussrede sprach der Vorsitzende des Schwurgerichts folgende Sätze: "Vom irdischen Gericht sind Sie wegen Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Mit dem himmlischen Richter müssen Sie die Sache allein abmachen."
Es gibt Situationen in unserem Leben, in denen uns alle menschlichen Gerichte freisprechen, aber unser eigenes Gewissen klagt uns an. Wenn wir dann vor dem himmlischen Richter stehen, müsste er uns auch verurteilen, denn "wir sind allzumal Sünder und mangeln des Ruhmes, den wir bei Gott haben sollten". Er kann uns nur freisprechen, weil wir einen Anwalt haben, der uns nicht nur verteidigt, sondern alle Schuld auf sich nimmt: Jesus Christus, unser Heiland.

Quelle: Hört ein Gleichnis, Heinz Schäfer, Beispiel 142
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