Aktive Sterbehilfe empfohlen

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Europarates empfiehlt den Mitgliederstaaten aktive Sterbehilfe. Die Begründung: "Niemand hat das Recht, einem Sterbenden oder einem in der Endphase Erkrankten aufzuerlegen, weiter in Angst und unerträglichen Schmerzen zu leiden." Vor vier Jahren war der Europarat noch ganz anderer Meinung. "Der von einem unheilbar Kranken oder Sterbenden geäußerte Wunsch zu sterben darf niemals die juristische Grundlage für seinen Tod aus den Händen Dritter bilden", hieß es in dem Bericht der Parlamentarischen Versammlung. In Belgien und den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe bereits legalisiert. Eine traurige Entwickung. (dennoch 6/2003)

 

Quelle: Unbekannt
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