Antwort A
Seit mit dem Falle Adams (1. Mose 3) Sünde und Tod über die gesamte Menschheit herrschen (Röm. 5,12ff.; 3,9ff.), sind die einzelnen Menschen „tot in Vergehungen und Sünden” (Eph. 2,1.5), deshalb „von Natur Kinder des Zornes” (V. 3) als „Söhne des Ungehorsams” (V. 2), „ohne Hoffnung und ohne Gott in der Welt” (V. 12). Sie „sitzen in Finsternis und Todesschatten” (Lk. 1,79)
und stehen „unter der Gewalt Satans” (Apg. 26,18), des „Gottes dieser Welt” (2. Kor. 4,4), und sind damit „Feinde Gottes” (Kol. 1,21; Röm. 5,10), der „ Licht ist und gar keine Finsternis in Ihm” (1. Joh. 1,5).
Gott allein konnte die nun entstandene Kluft zwischen Sich und den Menschen überbrücken durch einen geeigneten, von Ihm erwählten Mittler, um die zerrissene Einheit wiederherzustellen. Zunächst knüpfte Er an mit einigen Männern des Glaubens wie Abraham (Gal. 3,16), danach mit dem jüdischen Volke. Um dieses nun zur „Erkenntnis der Sünde” zu bringen (Röm. 3,20) und auf den kommenden Erlöser vorzubereiten (Gal. 3,24), gab Er ihm das Gesetz, angeordnet durch Engel, indem Er Mose als Mittler erwählte (Gal. 3,19) zwischen Sich und dem Volke, das Ihm nicht nahen durfte noch konnte, ohne zu verderben (2. Mose 19,12). „Ein Mittler ist nicht Mittler von einem” (Gal. 3,20a) oder von zweien, die eins sind, wie der Vater mit Christo (Joh. 10,30).
Ein solcher war hier nötig, da ja um der Sünde des Volkes willen Gemeinschaft und Einheit zwischen Gott und dem Volke nicht bestanden (1. Joh. 1,6.7).
„Gott aber ist einer” (Gal. 3,20b), der mit Israel, dem anderen, durch Mose, den Mittler, in Beziehung trat, dem allein der Name „Jehova” zukommt (5. Mose 6,4; 1. Kor. 8,4), der „allein Unsterblichkeit” hat (1. Tim. 6,16), und der als Vater, Sohn und Heiliger Geist eine Einheit bildet (vgl. Joh. 14; Mt. 28,19!), der auch der Gott aller Nationen ist (Röm. 3,29.30).
So wurde „das Gesetz durch Mose gegeben”; jedoch „die Gnade und die Wahrheit ist durch Jesum Christum geworden” (Joh. 1,17). Er, der verheißene Same Abrahams (Gal. 3,16.19b), ist dann der Mittler geworden zwischen Gott und den Menschen (1. Tim. 2,5; Hebr. 9,15; 12,24), indem Er „eine ewige Erlösung erfunden hat” (Hebr. 9,12), deren Frucht zunächst das Einssein Gottes mit den Kindern Gottes in Christo ist (Joh. 17), und am Ende, dass „Gott alles in allem ist” (1. Kor. 15,28).
K. Hch.
Antwort B
Der Apostel Paulus sucht den Galatern Kap. 3 den Unterschied zwischen Gesetzes- und Glaubensgerechtigkeit klarzulegen. Dabei berührt er die beiden Testamente (Gottes Bündnisse) und ihre Vermittler. 1. Das Bündnis der Verheißung zielte auf den einen verheißenen Samen (V. 16.19; vgl. 4,22ff.!), welcher ist Christus. Dieses Bündnis bestand schon, ehe das Gesetz kam (1. Mose 3,15; 17,1-6). 2. Das Bündnis des Gesetzes mit Israel, das Gott in Seine besondere Erziehung nehmen wollte, ist diesem ersten Bündnis hinzugesetzt worden und ist also eine Einschaltung für eine bestimmte Zeit, nämlich „bis der (verheißene) Same käme”; also nur bis auf Christum. Beide Bündnisse haben nun ihre Mittler. Das Gesetzesbündnis hat Mose und nach ihm die Hohenpriester als Mittler, welche aber der Tod nicht bleiben ließ (Hebr. 7,23.28). Da war also nicht nur ein Mittler, sondern viele. Das Bündnis des Glaubens aber, das auf Gottes Verheißungen gegründet ist, hat nur einen Mittler (1. Tim. 2,5.6): Jesus.
In Gal. 3,20 ist zunächst von dem Gesetzesmittler, Mose, die Rede. Mose war aber nicht der eine Mittler, denn das Gesetz ist auch durch Vermittelung der Engel gegeben worden (vgl. Apg. 7,53); nebst dem, dass bis auf Christum der Mittler viele wurden. So ist es also richtig, dass im Gesetzesbund der Mittler nicht Einer ist; Gott aber ist Einer, somit muss das Bündnis des Glaubens, das nur Einen Mittler hat, das einzige gültige Bündnis sein. Gott war in Christo und versöhnte die Welt mit Sich Selber (2. Kor. 5,19).
Also der Gesetzesbund ist nicht der einzig und ewig gültige Bund Gottes zur Errettung der Menschen, sondern ein Notbehelf, ein Erziehungsmittel, bis der Verheißungs- und Glaubensbund durch den einigen Mittler Jesus Christus, Gott, hochgelobt in Ewigkeit, bestätigt war (vgl. Hebr. 9,15-22!). Daher kann die Seligkeit nicht durch den Gesetzesbund erlangt werden (vgl. Röm. 9,31.32), sondern durch den Bund der Verheißung, d. h. durch die gläubige Annahme des Evangeliums von Jesu Christo (Röm. 1,16.17).
F. Th. H.
Antwort C
1. In Seinen Beziehungen zu Abraham (s. Verse 15-17) ist Gott die alleinige Partei, die sich zu etwas verpflichtet; Abraham, als die andere Partei, ist zu nichts verpflichtet.
2. In Seinen Beziehungen zu Israel verpflichtet Sich Gott als die eine Partei (2. Mose 19,4-6; 23,20-23 und 25-31). Aber auch Israel seinerseits, als die andere Partei, wird verpflichtet und nimmt die Verpflichtungen auf sich (2. Mose 19,8; 24,3.7). Überdies wurden diese gegenseitigen Verpflichtungen mit Blut besiegelt (2. Mose 24,6-8; Hebr. 9,17-20). Aus Apg. 7,53 und Gal. 3,19 ersehen wir, dass von seiten Gottes Engel die ausführenden Organe waren.
3. (Schlußfolgerung.) Wie weit steht dieses unter der erhobenen Tatsache: Gott persönlich verpflichtet Sich gnädiglich gegen Abraham, ohne ihn zu verpflichten. Sind sie, Juden oder Judaisierende, nicht beschämt darüber, dass sie das Gesetz über das freie Geschenk der Verheißung stellen wollen? Sie rühmten sich ihrer Kenntnis des einigen Gottes. Wohlan, wo erscheint Gott mehr als der alleinige und einzige Gott: in Seiner Unterhaltung mit Abraham als der die Verheißung Gebende oder in den am Sinai durch Anordnung von Engeln und den Mittlerdienst des Mose stattfindenden Verhandlungen? Augenscheinlich bei ersterer Gelegenheit; denn Gott ist nicht die eine von zwei unterhandelnden Parteien, wenn er eine Verheißung gibt; nein, Er ist „Einer”.
F. Kpp.
Antwort D
Es gibt über 300 verschiedene Erklärungen dieser Stelle. Manche Ausleger versuchten festzustellen, ob die Worte: „Der Mittler ist nicht von einem” sich auf Christus beziehe oder auf Mose. Andere sahen in diesem kurzen Satz einen Beweis für die Gottheit des Mittlers und dessen zwiefache Natur als Gott und Mensch. Es ist unmöglich, auch nur die wichtigsten Erklärungsversuche dieser Stelle anzudeuten.
Wenn man den Zusammenhang des Abschnittes beachtet - und das ist an dieser Stelle besonders nötig -, sieht man zunächst, dass der Ausspruch: „Der Mittler ist nicht von einem” eine allgemeine Tatsache und Erfahrung ausspricht. Wir gebrauchen in solchen Fällen meist den unbestimmten Artikel „ein”. Der Grieche wendet aber gerade in solchen Fällen gern den bestimmten Artikel an (vgl. Gal. 4,1!), „der” Erbe, wo nicht ein bestimmter Erbe gemeint ist, sondern ein Erbe überhaupt.
Was Paulus beweisen will, ist folgendes: Die Erbschaft ist nicht auf Grund des Gesetzes, sondern auf Grund der Verheißung. Gott hat sie dem Abraham durch Verheißung (nicht durch Gesetz) als Gnadengeschenk gegeben (V. 18). Diesen Zweck, die Erbschaft zu vermitteln, hatte das Gesetz nicht. Sein Zweck war ein anderer (V. 19), es wurde der Übertretungen wegen, d. i. um das Vorhandensein und den widergöttlichen Charakter der Übertretungen zu offenbaren, hinzugefügt, d. i. neben dem längst bestehenden Verheißungsbund gegeben. Da es sich bei der Gesetzgebung um zwei Parteien mit gegenseitigen Verpflichtungen handelte - um Gott und das Volk Israel -, so war die Vermittelung eines Mittlers am Platze.
Wenn ein Mittler auftritt, so handelt es sich stets um zwei selbständige Parteien, die gegenseitige Verpflichtungen eingehen. Die Verpflichtungen sind aber abhängig von der Erfüllung festgesetzter Bedingungen. So war auch der Sinaibund ein Bund zwischen zwei Parteien. Gott verpflichtete Sich auch am Sinai, aber unter der Bedingung des Gehorsams der Israeliten.
Anders Gottes Abmachung mit Abraham. Sie war eine bedingungslose Verheißung. Gott verhieß ganz „unabhängig und für Sich allein, als einer der Zahl nach, weil es kein Vertrag zwischen zweien, sondern Seine freie Gabe (χάρις) ist” (Schleiermacher). So kommt durch das Fehlen eines Mittlers die Verheißung Gottes als eine freie, bedingungslose und unabhängige zum Ausdruck.
Daraus könnte nun der falsche Schluß gezogen werden (V. 21): „Ist denn das Gesetz wider die Verheißungen Gottes?” Paulus antwortet: „Das sei ferne!” Das „Gesetz” hatte ja gar nicht den Zweck, „lebendig zu machen”, „gerecht zu machen”, „Erbschaft zu geben”. Sein Zweck ist V. 19 genannt. So bleibt es also bei dem, was V. 17 gesagt ist, dass der bedingungslose „Abrahamsbund”, der von dem Einen, nämlich Gott, mit dem gläubigen Abraham geschlossen wurde, nicht durch den „Gesetzesbund” aufgehoben werden sollte und konnte, der durch den Mittler zwischen den zwei Parteien auf Grund bestimmter Bedingungen geschlossen wurde. V. 20 kann demnach nur im Lichte des ganzen Zusammenhanges, besonders der zweiten Hälfte von V. 18, verstanden werden.
Bei Abraham war es eine bedingungslose Verheißung des Einen, am Sinai gewissermaßen ein Vertrag zwischen zweien, von dessen Innehaltung die dort gegebenen Verheißungen abhängig waren.
Der biblische Begriff des Bundes ist durchaus nicht immer der einer gegenseitigen Verpflichtung. Auch wenn nur Gott allein der Sich Selbst Verpflichtende ist, um zwischen Sich Selbst und dem Menschen ein Gnadenverhältnis zu schaffen, kann diese Festsetzung oder feierliche Abmachung hebräisch berith oder griechisch διαθήκηgenannt werden. Das Wort διαθήκη (Bund) hat durchaus nicht immer den Sinn einer gegenseitigen Abmachung und Verpflichtung, sondern oft den einer einseitigen Festsetzung einer Bestimmung oder eines Testaments, so Gal. 3,15 und 17.
Wenn ein Mittler tätig ist, lässt das schon erkennen, dass es sich nicht um eine einseitige und bedingungslose Zusage handelt, womit der höhere Wert und die längere Dauer der „Verheißung” über das „Gesetz” ausgesprochen und bewiesen ist.
I. W.
Anmerkung des Herausgebers
Wenn wir auch glauben, dass die Anschauung der letzten beiden Antworten die richtigere ist, so enthalten doch auch die ersten beiden manche beachtenswerte Winke. Wie in Antwort D gesagt, gibt es eine Fülle von Deutungen dieses Verses, und so haben wir in den vorliegenden Antworten eben mehrere derselben vor uns, wodurch sicher die Forschung über die Stelle bereichert wird zum Nutzen eines jeden, der sich gründlich mit dieser Frage befaßt.
Gal. 3,20 ist nur im Lichte des ganzen Galaterbriefes zu verstehen. Dieser Brief, noch viel mehr als nur der nähere Zusammenhang des Verses, zeigt und beweist die unendlich überragende Herrlichkeit des dem Abraham „best ätigten” Bundes (V. 17a) der Verheißung über den mit Israel „mittels Engel in die Hand eines Mittlers” (Mose) geschlossenen Bundes des Gesetzes. Das Gesetz, obwohl „heilig” und „gut” (Röm. 7,12.14), hatte nur eine zeitliche Bedeutung (Gal. 3,24), der Verheißungsbund aber eine ewige. Die zeitliche Bedeutung des Gesetzes, die in Christo ihr Ende fand, bestand in gegenseitigen Verpflichtungen, derentwegen ein Mittler und ausführende Organe nötig waren. Jedoch die Verheißung beruhte auf Gnade ohne gegenseitige Verpflichtungen, bedurfte somit keines Mittlers, und war von ewiger Dauer wie Der, der sie gab und bestätigte. Wären hierbei Verpflichtungen festgesetzt worden, so hätte dieser Bund sich in keiner Weise von dem Gesetzesbund unterschieden. Er hätte seitens einer der beiden Parteien gebrochen werden können und hätte einen Vermittler nötig gemacht wie jener, der von seiten der Juden beständig gebrochen wurde (wodurch der Charakter des Gesetzes sich als heilig erwies und sein Zweck erfüllt wurde, V. 19a und Röm. 5,20), eines Vermittlers bedurfte, der das gestörte Verhältnis zwischen den beiden Parteien wiederherstellte (s. z. B. 4. Mose 21,4-8!). Der Bund der Verheißung aber, 430 Jahre vor dem Gesetz dem Abraham errichtet - vergl. Hebr. 10,16, wo es nicht heißt:„mit ihnen errichtet”, sondern: „ihnen”, d. h. ohne Mittler -, hatte eine weit höhere Bedeutung als der des Gesetzes; er sollte zeigen, dass es weder einer Verpflichtung noch eines Mittlers bedurfte, wenn Gott ewige Segnungen schenken will; Gnade wirkt ohne Bedingungen, etwa des Gehorsams oder der Pflicht, und auch ohne Vermittlung; bei der Gnade kommt alles auf den sie Übenden, den Schenker an, gar nichts auf die Würdigkeit oder nach deren Verlust auf durch Vermittlung wiederhergestellte Würdigkeit, sondern nur auf den, der sie schenkt.
Dass dies die Bedeutung des dem Abraham bestätigten Bundes war - gegenüber einem zweiten, der mit Verpflichtungen und darum mit Vermittelung rechnete -, das beweist Paulus, inspiriert durch den Heiligen Geist, mit dem Ausspruch: „Gott ist Einer”. Hiermit ist einfach gesagt: Gott trat bei der Bundesstiftung mit Abraham nicht auf als einer von zwei sich Gegenüberstehenden, die durch einen Mittler sich nahe gebracht werden sollten, sondern Er handelte in unumschränkter Gnade, ohne Bedingungen zu stellen, bei deren Verletzung ein Mittler nötig geworden wäre; Er handelte als Einer, dem keiner etwas vergelten und von dem keiner etwas zu fordern hat (Röm. 11,35; 9,19-21).
Also verstehen wir wohl! Der Gegensatz zwischen Gesetz und Gnade, der der Gegenstand des Galaterbriefes ist, ist der Schlüssel zu diesem Wort. Der Gesetzesbund bedurfte der Vermittlung, um Forderungen, Strafen, Zucht einerseits, Annahme der Bedingungen, Bitten um Vergebung und neue Gehorsamsverpflichtungen andererseits usw. zu vermitteln. Gleichwohl konnte dieser Bund nicht das ewige Leben bringen, da es im Wesen des Gesetzes liegt, zu verdammen, nicht lebendig zu machen; dass Israel erkenne, wie erlösungsbedürftig es sei, dazu war ihm das Gesetz gegeben, damit es den Retter annehme, wenn Er käme (3,24). Aber Gott, der doch den Erfolg des Gesetzesbundes kannte, hatte in Seiner Liebe schon vorher den Bund der Gnade errichtet, was Er im Blick auf Christus tun konnte, ohne Seinem Charakter als einem heiligen und gerechten etwas zu vergeben. [Zweifellos ist etwas Berechtigung in jener Deutung dieser Stelle, die darin einen Beweis für die Einheit von Gott und Christus sieht, denn nur im Blick auf Christus, der „Gott, geoffenbart im Fleisch” war, konnte Gott diesen Gnadenbund geben! Siehe auch Frage 24!
Auch Mk. 10,18 und 1. Kor. 8,4 u. a., ganz besonders aber 1. Tim. 2,5.6 scheinen diese Auslegung von Gal. 3,20 zu bestätigen; doch ist in der Timotheus-Stelle von Erlösung die Rede, wo es allerdings eines Mittlers, nämlich des Versöhners und Sündenträgers, bedarf, nicht aber von einem Bund im Gegensatz zu dem Bunde vom Sinai, wie in Gal. 3. - Dass übrigens im Hebräerbrief so viel vom Bund und dem Mittler desselben gesprochen wird, darf uns im Hinblick auf unsere Galaterstelle nicht stutzig machen, als sei in 3,20 auch von Christus als dem Mittler des Neuen Bundes die Rede: Der Hebräerbrief ist vornehmlich an Judenchristen geschrieben, und „der Israeliten sind die Bündnisse” (Röm. 9,4), also auch der Neue Bund. Mit uns aus den Nationen aber ist kein Bund geschlossen - zwischen Vater und Kindern hat ein Bund nicht Platz! - wir sind wohl zu dem Mittler und dem Blute des Neuen Bundes gekommen (Hebr. 12,24), aber nicht zu diesem Bund selbst, der erst an einem späteren Tage Israel errichtet werden wird (10,16). Dies hier nur kurz nebenbei! Es betrifft die Frage von Gal.3,20 nicht; es handelt sich um ganz verschiedene Schriftzusammenhänge, die klar zu unterscheiden sind!] - Diesen Bund, den der Verheißung, also den der Zeit nach älteren (und schon darum von längerer Dauer), schloß Er, errichtete Er ganz ohne Vermittlung und Verpflichtung aus reiner Gnade und Barmherzigkeit, und zwar für den Glaubenden (Gal. 3,1-14; Röm. 4), d. h. nicht als Folge des Glaubens - sonst hätte Gott dem Abraham sagen müssen: Wenn du Mir glaubst, so will Ich dich segnen! -, sondern Er gab die Verheißung, und „Abraham glaubte Gott” (Röm. 4; vgl. 1. Mose 15,1-6!). Mit anderen Worten: die Verheißung war da vor dem Glauben, alles ging aus von Gott, es waren keine Parteien vorhanden, Gott gab, verhieß, und der gläubige Abraham nahm die Segnung und erfreute sich ihrer und der Folgen derselben ohne Bedingung. Das ist, soweit wir sehen, wie auch die Antworten C und D bezeugen, zu verstehen unter dem Worte „Gott ist Einer” in dem Zusammenhang des Galaterbriefes, des Briefes, der Gesetz und Gnade miteinander vergleicht und die bedingungslose Gnade als allein von dem „Einen”, von Gott ausgehend, als unendlich das Gesetz überragend hinstellt.