Dieses Wort vom Auslöschen steht in enger Beziehung zum Urteil über Sardes: "Du hast den Namen, dass du lebst, und du bist tot." Sardes = die Reformationskirche, machte den Anspruch lebendig zu sein auf Grund seiner Rechtgläubigkeit, des Festhaltens am Dogma der Rechtfertigung aus Glauben allein, gegenüber der toten Werkgerechtigkeit Roms. Sardes hatte nur noch "den Namen, dass es lebte", denn leider war aus dem lebendigen Glauben eine tote Rechtgläubigkeit ohne Leben aus Gott geworden, also ein leeres Bekenntnis ohne Wiedergeburt, und das Einschreiben in ein Kirchenbuch war deshalb nur ein menschliches, dem kein göttliches Einschreiben entsprach.
Wenn der Herr nun hier vom Auslöschen redet, so bezieht sich dies eben auf menschliches Einschreiben, welches mit dem Tode seinen Wert verliert, also ausgelöscht wird. Nichtsdestoweniger stellt dieses Einschreiben zur Zugehörigkeit zur christlichen Kirche den Betreffenden unter Verantwortlichkeit, denn äußerlich begibt er sich dahin, wo das göttliche Leben sich entfalten sollte. Gott nimmt dieses in Seinem Buche zur Kenntnis. Die bluterkauften Kinder Gottes aber werden vom Herrn selbst mit Seinem Blute, das ihre Sünden ausgetilgt hat, nicht auf Papier, sondern in Sein eigenes vollkommenes Gedächtnis und auf Seine Brust eingetragen, ein Auszeichnen, das unauslöschlich ist. (Vgl. auch die Stellen in Ps 69,29 und Jes 4,3, in denen das oben Gesagte auch angedeutet wird.) Der Herr braucht wohl diese Wendung "auslöschen" der toten Sardeskirche gegenüber, weil sie die wahren Kinder Gottes gerade so verstieß und verfolgte, wie Thyatira es getan hafte. Aber Er anerkennt die Treuen in ihr, und wird ihre Namen nicht auslöschen aus dem Buch des Lebens, während Er eine tote und verfolgende Kirche nicht kennt.