Antwort des Schriftleiters
Einsender(in) dieser Frage bezieht die „Handreichung” noch nicht lange, sonst wäre diese Frage kaum gestellt worden, da sie in Jahrbuch 5,Frage 8außerordentlich klare Beantwortung erfahren hat durch Behandlung der „Versorgungsfrage der Diener Gottes”.
Ich beschränke mich daher auf wenige Bemerkungen.
Der einfache Wortsinn der Stelle besagt nicht mehr und nicht weniger als das, dass kraft göttlicher Verordnung die Diener am Evangelium von ihrem Dienst an demselben bezw. von dem Ertrag des Dienstes den äußerlichen, leiblichen Lebensunterhalt haben sollen. Diese Verordnung des Herrn gibt also den Dienern an Seinem Wort das Recht, ihren Lebensunterhalt durch ihren Dienst zu erwerben und zu erwarten (vgl. V. 12 und 18). Beweis V. 13: Die Diener am alttestamentlichen Heiligtum hatten Teil am Opfer, und es musste so sein, da sie keinen anderen Lebensunterhalt beziehen konnten als den aus ihrem Tempeldienst. - Paulus führt aber auch noch andere Vergleiche an, die dieses Recht zeigen: V. 7 und 10! Aus diesem Recht folgert der Apostel nun aber nicht nach Menschenweise: also habe der Diener am Evangelium das Recht, seinen Unterhalt aus diesem Dienst zu fordern - von denen, denen er diene, zu verlangen, daß
sie ihm gäben, was er bedürfe -, sondern er folgert in göttlicher Weise 1. die Freiheit, von jenem Rechte keinen Gebrauch zu machen - wie er selber bei den Korinthern handelte, deren Einzel- und Gemeindezustand nicht gut war (anders war's mit Philippi, Phil. 4!); 2. in Beziehung auf die, denen gedient werde, dass es nichts Besonderes sei, wenn die Diener, die „Säeleute am Geistlichen das Fleischliche (d. h. das irdische Gut) der Hörer ernteten” (V. 11). Aus dieser doppelten, sich aus dem Zusammenhang des Kapitels ergebenden Folgerung ist nun ein doppelter Schluß für die Praxis auch heute zu ziehen: 1. dass der Diener am Wort und im Werk des HERRN über dem Trachten nach irdischem Entgelt für seinen Dienst stehen solle und könne, indem er sowohl bereit sei - wie Paulus in Korinth -, für seinen Lebensunterhalt praktisch zu arbeiten (neben seinem geistlichen Dienst, vgl. Apg. 18,3 und 20,32-35), als auch in völligem Glaubensvertrauen auf den HERRN sich in allem, was er bekäme und was er entbehren solle, von Ihm abhängig wisse (vgl. Phil. 4,13f.! 1. Kor. 9 ganz) - 2. dass die, denen der Dienst am Wort getan werde („Dienst am Evangelium” - im weitesten Sinne), sich verpflichtet wissen sollten, für die, die an ihnen dem HERRN dienen, in ausreichender Weise zu sorgen und sie zu unterhalten mit dem, was irdisch nötig ist. Und zwar sollte diese Verpflichtung weder auf den Arbeiter den Eindruck einer ziffernmäßigen Bezahlung machen, wodurch der Dienst beeinträchtigt und der Diener sich gedemütigt fühlen könnte, noch sollte sie denen, auf denen die Verpflichtung liegt, den Charakter eines schwer drückenden Joches haben. Vielmehr zeigt uns die Art, wie - nicht die Korinther, von denen Paulus nichts nahm - die Philipper ihm mitteilten, dass sie verstanden, dass es sich um ein Mitteilhaben (Gemeinschaft) mit dem Evangelium (vgl. Kap. 1,5.27; 4,14ff.) handelte. Solch ein Geben erquickt und dient allen, sowohl dem HERRN wie den Gebern, wie auch den Empfängern. Auf solches Mitteilhaben war der ganze Dienst des Apostels gerichtet, was uns eben auch 1. Kor. 9 zeigt (siehe V. 23 in dem ganzen Zusammenhang, vgl. V. 13!).
Vieles ließe sich über diese Sache noch sagen, aber ich verweise auf die oben genannte Frage 8 in Bd. 5. Was diese Stelle 1. Kor. 9,14 wie das ganze Kapitel dem einzelnen Leser, jedem von uns, sagen soll - das möge der HERR durch Seinen Geist, der uns in die ganze Wahrheit führen will (Joh. 16), uns klar machen zum Segen für Sein Werk und Sein Volk und damit zum Preis Seines Namens. Möchten wir alle nur willig sein, uns belehren zu lassen!
F. K.