Die Schrift gebrauchte ihn allerdings nirgendwo. Aber sie redet so, dass wir das Abscheiden eines Kindes Gottes mit Fug und Recht Heimgehen nennen können. Denn wohin geht ein Christ, wenn er entschläft? Aus der Fremde, wo er nur ein Beisasse ist, keine Rechte besitzt und keine bleibende Stadt hat, in das himmlische Vaterland, in die Stadt, die Gott ihm bereitet hat (Heb 11,16; 12,22); er geht in die „ewigen Hütten“ (Lk 16,9), wo er heimatberechtigt, zu Hause ist, dahin, wo der Vater für seine Kinder eine Stätte bestimmt und herrlich ausgeschmückt hat, uns „viele Wohnungen“ gibt und wo der Erstgeborene vieler Brüder jetzt schon ist.
Wenn auch „das Vollkommene“ noch nicht für ihn gekommen ist, befindet sich der entschlafene Gläubige doch schon in der Herrlichkeit seines Herrn, „bei Christo“ und bei den Geistern der vollendeten Gerechten, im Kreise der Familie Gottes. Dann singen wir mit Recht und lassen es uns nicht nehmen:
Ich gehe heim!
Wie süß sind diese Klänge!
O selige Heimat, wo der Brüder Menge
Ich find und nimmer wieder scheiden sehe!