Eine bestimmte Weisung über diesen Punkt besitzen wir wohl nicht, aber nach ersten Korinther 14,16 kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die ganze Versammlung ihr Amen zu dem Gebet sprach, dass vor Gott gebracht wurde. Es liegt auch in der Natur der Sache, denn der Betende ist doch bei einem gemeinsamen Gebet der Mund des Beterkreises, sei es im Haus oder in der Versammlung, und alle sollten ihr Einverständnis mit dem Gesagten durch ein vernehmliches „Amen“ zum Ausdruck geben. Wenn es sich um unsere geistlichen Beziehungen zueinander handelt, so besteht kein Unterschied des Geschlechts, „im Herrn“ gibt es nicht Mann und Frau (vgl.Gal 4,28; Kol 3,11). Die Schwester ist ebenso gut berufen, priesterlich zu dienen, wie der Bruder, und wenn es ihr auch nicht gestattet ist, zu „lehren“ oder in der Versammlung zu reden, so sollten die Stimmen der Schwestern sowohl in den gemeinsamen Lobgesängen als auch bei der Bestätigung der gemeinsamen Gebete gewiss ebenso kräftig gehört werden wie der Brüder.
Vielleicht ist hier auch ein Beispiel aus dem Alten Testament angebracht. Als Esra einmal vor dem ganzen versammelten Volk den HERRN, den großen Gott, pries, da antworteten alle Anwesenden, Männer, Frauen und alle, die Verständnis hatten Amen, Amen! (Neh 8,3.6)