Gilt das Gesetz für den Gläubigen?

Was bedeutet Röm. 3,31? Hat das alttestamentliche Gesetz etwa doch noch Gültigkeit für die Gläubigen?

Antwort A

Nein! Denn Paulus und die Apostel verkündigen Christus, welcher die Erfüllung gebracht hat (Mt. 5,17), also auch des Gesetzes Ende ist. (Röm. 10,4; siehe auch Hebr. 8.) Das Gesetz konnten nicht Menschen halten, noch weniger erfüllen, der HERR hat beides aus Liebe zu den Menschen getan. Liebe ist die Erfüllung des Gesetzes (Röm. 13,8-10; Gal. 6,1.2). Man lese recht aufmerksam Hebr. 8 und dann den Brief an die Galater, dann wird kein Zweifel mehr übrig bleiben. Und aus Eph. 5 lernen wir, wie wir uns zu verhalten haben.
J. K.

Antwort B

Derselbe Apostel schreibt an den Timotheus (1. Tim. 1,8.9): „Wir wissen aber, dass das Gesetz gut ist, wenn es jemand gesetzmäßig, d. h. dem Sinn Gottes gemäß, braucht, indem er dieses weiß, dass für einen Gerechten das Gesetz nicht bestimmt ist; für Gesetzlose aber und Ungehorsame usw.” In Röm. 3 und 4 redet der Apostel Paulus von dem gerechtmachenden Glauben bezw. von dem Glaubensgesetz (Röm. 3,27). Das Glaubensgesetz steht in gewissem Sinne dem mosaischen Gesetz entgegen und scheint es aufzuheben, weil es die Gerechtmachung eines Menschen nicht von den Gesetzeswerken herleitet, sondern von der vollbrachten Erlösungstatsache durch Christum, den Sohn Gottes, und von dem gläubigen Annehmen derselben. Durch diesen Glauben macht Gott Juden und Nichtjuden gerecht, und zwar beide auf Grund des Glaubens an Jesum und Sein Heil (Apg. 4,12). Damit ist die Gesetzesgerechtigkeit aufgehoben, aber noch nicht das Gesetz. Beim Gesetzesgerechten steht das Gesetz außerhalb seiner Person auf steinernen Tafeln und macht seine Forderung: Du sollst und du sollst nicht. Beim Gerechten durch den Glauben kommt das Gesetz, d. h. der Wille Gottes ins Herz und Leben, auf die fleischernen Tafeln des Herzens als Geistesgesetz (2. Kor. 3,3; vgl. Hes. 11,19; Jer. 31,33; Hebr. 8,10; 10,16). Wenn nun der Apostel Paulus hier schreibt: „Wir heben das Gesetz nicht auf; wir richten es auf” (vgl. Mt. 5,17), so will er damit sagen, dass der durch den Glauben Gerechte so mit dem HERRN und Seinem Willen eins ist, dass er keines geschriebenen Gesetzes mehr bedarf, weil ihm der Wille des HERRN zu seinem Lebenselement geworden ist. Und gerade dadurch wird das Gesetz Gottes im Gläubigen aufgerichtet (Elberf. Übers. „bestätigt”), dass er, ähnlich gemacht dem Herrn Jesus, den Willen des HERRN gerne und freiwillig tut (vgl. Ps. 40,7-11; Hebr. 10,5-10; Joh. 4,34).
F. Th. H.

Antwort C

Das alttestamentliche Gesetz hat keine Gültigkeit für die Gläubigen (s. Röm. 7,6; 8,2; 10,4; Gal. 2,19; 3,10.13.23.24; 4,5.21-28; 5,13.14.18.23; Eph. 2,15; 1. Tim. 1,9; Hebr. 7,12). In Röm. 3,31 ist uns durch den Heiligen Geist gesagt, dass wir das Gesetz nicht aufheben, sondern das Gesetz bestätigen in Übereinstimmung mit dem Worte des HERRN, Mt. 5,17.18, dass Er gekommen ist, das Gesetz zu erfüllen, aber nicht aufzulösen; es soll vielmehr nicht ein Jota oder ein Strichlein von dem Gesetz vergehen, bis alles geschehen ist. In Röm. 7,4 ist uns gesagt, dass wir dem Gesetz getötet worden sind durch den Leib des Christus, um eines anderen zu werden, des aus den Toten Auferweckten. Nach Gal. 2,20 bin ich mit Christo gekreuzigt, und nicht mehr lebe ich, sondern Christus lebt in mir; Christus aber ist des Gesetzes Erfüllung und Ende (Röm. 10,4). Das Gesetz des Geistes des Lebens in Christo Jesu hat mich freigemacht von dem Gesetz der Sünde und des Todes (Röm. 8,2). Die Frucht des Geistes aber ist: Liebe, Freude, Friede, Langmut, Freundlichkeit, Gütigkeit, Treue, Sanftmut, Enthaltsamkeit, wider solche gibt es kein Gesetz (Gal. 5,22.23). Wir heben also durch den Glauben das Gesetz nicht auf, sondern wir bestätigen es.
P.

Antwort D

Kinder Gottes sind nicht unter dem Gesetz. Röm. 3,21.28; 6,15; 7,6; 1. Kor. 9,21; Gal.2,19; 3,10-13; 4,21 und viele andere Stellen bezeugen das ganz klar. Wir sind zur Freiheit berufen, und gesetzliches Tun betrübt den HERRN. Denn Christus ist des Gesetzes Ende, jedem Glaubenden zur Gerechtigkeit (Röm. 10,4). Er ist nicht gekommen, das Gesetz aufzulösen, sondern zu erfüllen (Mt. 5,17), und wehe dem, der ein kleinstes Gebot auflöst. Mt. 5,21ff. zeigt uns etwas über die praktische Erfüllung: nicht den Buchstaben zu beobachten, sondern den Geist, die Liebe (Lk. 10,27). Christus hat uns durch Seinen in Liebe vollkommenen Wandel ein Vorbild gegeben zur Erfüllung des Gesetzes. Wir, die wir dem HERRN nachfolgen, sollten immer bedenken, dass die Liebe die Summe des Gesetzes ist (Röm. 13,10).
Deshalb wurde den Galatern, die zum Buchstaben zurückkehren wollten, Kap. 6,2gesagt: „Einer trage des anderen Last, und also erfüllt das Gesetz des Christus.” Das Gesetz des Todes hat noch kein Mensch erfüllen können. Wir sind „recht frei” (Joh. 8,36), und als freie Kinder Gottes haben wir keinen Geist der Knechtschaft empfangen, der ängstlich auf Beobachtung des Buchstabens gerichtet ist, sondern die Liebe Christi treibt uns, die Dankbarkeit gegen Den zu beweisen, der uns liebte, ehe wir lieben konnten, und dessen Gnade uns zuvorbestimmt hat zur Sohnschaft vor Grundlegung der Welt. Möchte diese herrliche Tatsache uns frei machen von jeder Spur fleischlicher Gesetzlichkeit und unsere Liebe und Dankbarkeit gegen den Befreier überströmen lassen!
P. B.

Antwort E

Der Mensch im Paradiese wollte sein wie Gott. Da fiel er, und zwischen Gott und Mensch besteht seitdem eine tiefe Kluft. Der heilige Gott kann mit dem unreinen Menschen nicht mehr Gemeinschaft haben, wenn nicht die Sünde des Menschen beseitigt wird. Der Mensch glaubt, dies selbst tun zu können. Um ihn von diesem Wahn zu heilen, gab Gott das Gesetz. Es fordert vollkommene Gerechtigkeit und Heiligkeit. Diese Forderungen kann aber kein Mensch erfüllen. Vielmehr muss er einsehen, dass er niemals den Vorsatz Gottes erreichen kann. Also bewirkt das Gesetz Erkenntnis der Sünde, gibt aber kein Leben, sondern verurteilt jeden, der seine Forderungen, die völlig zu Recht bestehen, nicht erfüllen kann (Röm. 7,7-11; Gal. 3,10). Zugleich aber erweckt es in dem Herzen des Aufrichtigen den Wunsch, dass ein Stellvertreter sich finden möge, der es an unserer Statt erfülle (Gal. 3,24). Dies ist geschehen. Der Herr Jesus hat das Gesetz erfüllt. Die gerechten Forderungen desselben sind beglichen und beunruhigen uns nicht mehr (Röm. 10,4). - Wir anerkennen oder bestätigen also einerseits, dass die Forderungen des Gesetzes völlig zu Recht bestehen, machen uns aber auch andererseits die Erfüllung des Gesetzes durch den Herrn Jesus zu eigen. Das ist Glauben; denn „glauben” heißt: Gott rechtgeben (Röm. 3,4; 4,18-22). Indem wir glauben, erkennen wir den Standpunkt Gottes als den allein richtigen an und stellen uns auf diesen Boden. Das rechnet uns Gott zur Gerechtigkeit, weil hiermit das Geschöpf Ihm, dem Schöpfer, die Ihm gebührende Ehre erweist und selbst den dem Geschöpf zukommenden Platz einnimmt. - Die Gerechtigkeit, die Gott unbedingt von uns fordern musste um Seiner Selbst willen, hat Er uns in Christo geschenkt. Aber es ist nicht nur eine zugerechnete Gerechtigkeit. In Ihm, dem Geliebten, sind wir Gottes Gerechtigkeit, und weil Christus durch den Glauben in uns wohnt (Eph. 3,17), so wohnt auch diese Gerechtigkeit in uns, und ihr Dasein macht sich bemerkbar an ihrer friedsamen Frucht, die von den Menschen wahrgenommen werden kann. - So werden die gerechten Forderungen des Gesetzes in uns erfüllt, nicht durch das Fleisch, an das sich das Gesetz wandte, sondern durch den in uns wohnenden Heiligen Geist. Also heben wir das Gesetz nicht auf, sondern bestätigen es, ja, noch mehr, wir erleben praktisch seine Erfüllung in uns (Röm. 8,4). - Wir erfüllen also das Gesetz nicht, um die Gerechtigkeit Gottes zu erlangen, sondern wenn wir die Gerechtigkeit Gottes aus Gnaden durch den Glauben. erlangt haben, wird das Gesetz, der Wille Gottes, wachstümlich durch den Geist in uns erfüllt. - Das Gesetz hat also keine Gültigkeit mehr, insofern es etwas von uns fordert. Das sahen selbst die Apostel der Beschneidung, die es doch in erster Linie mit solchen zu tun hatten, die ursprünglich unter Gesetz standen, schon frühe ein (Apg. 15,1-33; 16,4), obwohl es ihnen als Juden schwer fallen mußte, sich von den väterlichen Überlieferungen freizumachen (Apg. 10,9-29; 11,1-18).

Alle Kinder Gottes, die sich über die Stellung des Gesetzes in dem jetzigen Zeitalter der Gnade, dem Tag des Heils, im unklaren sind, mögen den Galaterbrief lesen! Vor allem aber sollte es uns, den Gläubigen aus den Nationen, die nie unter Gesetz standen, gar keine Frage sein, ob das Gesetz noch Gültigkeit für uns hat, weil es nie Gültigkeit für uns hatte (Röm. 3,30; 4,9-12), wenn auch der Weg der inneren Erfahrung auch für uns oft der ist: Vom Gesetz zur Freiheit der Kinder Gottes. - Es ist die traurige Arbeit einer ungeistlichen Weltkirche, die Nationen unter die unerfüllbaren Forderungen des Gesetzes zu bringen, anstatt ihnen das Evangelium, die Frohbotschaft Gottes, zu verkündigen. Leicht sinkt selbst der Gläubige von der Höhe der geistlichen Betrachtungsweise herab, denn der Mensch sieht, was vor Augen ist. Wie macht Paulus hiergegen im ganzen Galaterbrief Front! Besonders Gal. 2,20.21.
Möge die Salbung, die bei uns bleibt, uns frei halten von Fleischeslinien!
K. G.

Anmerkung des Schriftleiters

Ich denke, jeder Leser wird sich freuen über diese schönen Antworten. Sie geben auch gute Waffen für die Abwehr der Sabbatarier - Adventisten. Für solchen Zweck dienen auch u. a. folgende Fragen älterer Jahrbücher: 1/39; II/17; IlI/26; IV/19; V/13; VIl/15; man vergleiche außerdem meinen Aufsatz über Gal. 5,22 in Band Vl, Seite 37; 69; 92 u. a.

Nun noch etliche Bemerkungen, die mir ebenfalls besonders wichtig sind im Blick auf die schriftwidrige Adventistenlehre, durch die heute viele verführt werden - und zwar um so leichter, als sich in diesen Kreisen bisweilen wahrhaft Gläubige befinden, die durch ihren ernsten Wandel einen großen Einfluß ausüben.
Wie hätte wohl ein Mensch, und sei es auch ein Paulus, sagen dürfen, auch nur der Lehre nach das Gesetz aufzuheben?! Einer, der wie er den Willen Gottes kannte und achtete, konnte es nur bestätigen, aufrichten, zur vollen Geltung bringen. Und dem ganzen Zusammenhang von Kap. 3 und 4 nach ist das Gesetz hier (das übrigens, wie oft, so auch hier in 3,31 im Urtext ohne Artikel steht) mehr als nur das Gesetz im engeren Sinne, also das der beiden Gesetzestafeln vom Sinai nebst den Opfer- und Kultusvorschriften - es ist vielmehr die ganze geoffenbarte göttliche Ordnung des Alten Bundes, die nach Gal. 3,19.23 erzieherische Ziele hatte und vorbereitend war für das Heil in Christo. (Dafür, dass das Gesetz häufig in diesem das ganze A. T. umfassenden Sinne gebraucht wird, vergl. Röm. 3,19.21 und 1. Kor. 14,21!) Das Gesetz wandte sich nur an den Menschen im Fleisch, und wenn es eine Gerechtigkeit aus dem Gesetz gäbe, so wäre es also lediglich eine Werkgerechtigkeit. Wie stimmt aber dazu die Gerechtigkeit, die Abraham zugerechnet ist? (Kap. 4.) Hier ist Fleischesruhm, Werkruhm völlig ausgeschlossen. Es ist eine Gerechtigkeit aus Glauben allein, eine Gerechtigkeit, die für Juden und Nationen das gleiche Heil brachte (Kap. 3.). In Kap. 4 - ich fasse mich so kurz wie möglich - ist an Abraham bewiesen, wie die Schrift diese Grundordnung Gottes enthält, dass es nämlich nur eine vor Gott geltende Gerechtigkeit gibt, die aus Glauben: er wurde gerechtfertigt ohne die gesetzliche Beschneidung (V. 9-12); er empfing die Verheißung ohne Gesetz (V. 13-16); er glaubte an Gott, der die Toten lebendig macht (V. 16-25), wodurch er zum Vater vieler Völker, zum Vater der Gläubigen wurde. - Wenn somit das A. T. so klar die Grundsätze der Rechtfertigung aus Glauben enthält und beweist - wie könnte man dann annehmen, Paulus setze das Gesetz (den göttlich geoffenbarten Willen im Alten Bunde) außer Kraft? Im Gegenteil zeigt Paulus durch die Predigt des Glaubens: 1. dass es stets Gottes Wille war, auch im A. T. Menschen aus Glauben zu rechtfertigen, 2. dass die erhabenen Forderungen des Gesetzes nicht durch den Menschen im Fleisch erfüllt werden können. Denn entweder gilt bei Gott Werkgerechtigkeit oder Glaubensgerechtigkeit. Das Gesetz - Gottes Wille - wird durch den Glauben an Christus erst recht zur Geltung gebracht (weil in Christus das Gesetz in vollkommener Weise zur Darstellung gebracht, „erfüllt” ist), während bei der jüdischen und - dürfen wir sagen, auch bei der sabbatarischen Werkgerechtigkeit das Gesetz Gottes in seinen unbeugsamen Forderungen, deren Übertretung den Fluch nach sich zieht, abgeschwächt ist. Der Sabbatarier übertritt das Gesetz Gottes, aber einerseits glaubt er durch das Sabbathalten, dessen den Juden zugesprochenen Lohn er auf sich übertrage, bei Gott in besonderer Gnade zu sein, andererseits gebraucht er Christus als „Lückenbüßer” für seine Übertretungen, und dabei sieht er nicht, dass er dadurch sowohl das Gesetz mißachtet („wer diese Dinge getan hat ...”), als auch - und wie sehr! - Christus entehrt und das Kreuz entleert. Die Schrift spricht ganz unzweideutig: entweder Gesetz oder Gnade (Galaterbrief, z. B. 2,19.20!), entweder Gesetzesgerechtigkeit oder Gerechtigkeit aus Glauben. Vermischung des Evangeliums mit der Religion des Fleisches gibt es nicht. Gesetzliches Judentum und Christentum aus Glauben zu Glauben schließen einander aus. Da aber keine Gerechtigkeit aus Gesetzeswerken möglich ist nach Gottes Urteil (vgl. u. a. Gal. 2,16.21; 3,10.11 usw.), so bleibt nur übrig, um für gerecht erklärt zu werden, an Christus allein zu glauben und dann - und das wagen uns Sabbatarier ins Gesicht zu sagen! - „durch den Glauben an Christus Freiheit zu haben, das Gesetz zu übertreten”? Nein, nimmermehr: das Gesetz an sich ist nicht beseitigt, der Wille Gottes ist vielmehr bestätigt durch die Predigt vom Glauben an Christus und durch diesen Selbst. Aber eine Gerechtigkeit aus dem Halten des Gesetzes gibt es nicht; dann wäre Christus umsonst gestorben. Wer an Ihn glaubt, ist gerecht; das Gesetz hat nichts mehr von dem Gläubigen zu fordern. Wer sich unter die Forderungen des Gesetzes stellt (z. B. Sabbat, Beschneidung, Opfer), der steht auch unter dem Fluch des Todes für den Übertreter einer einzelnen Forderung des Gesetzes (Jak. 2,10). - Wollten sich das doch die durch die Sabbatarier Verführten sagen lassen! - Aber auch für uns behält der ewige Wille Gottes seine Gültigkeit! Ja, wir Gläubigen an Christo machen ihn erst geltend, wir bestätigen ihn, indem wir uns nicht unter die Forderungen des Gesetzes stellen, somit z. B. den Sabbat nicht halten; denn das Sabbatgesetz ist dem Menschen im Fleisch, und zwar dem Juden (ihm allein!) gegeben (2. Mo. 31,12-17; vgl. Gal. 4,9-11; Kol. 2,16.17 - wie ernst ist dies!), ebenso wie die Beschneidung, welche die inkonsequenten Sabbatarier nicht bei sich anwenden, wodurch allein schon sie das Gesetz übertreten!! - Und wie können wir den für den Gläubigen geltenden Willen Gottes, ja, mehr: Sein Wohlgefallen, wissen und tun? Indem wir nach dem Geiste wandeln und nicht nach dem Fleisch (Röm. 8,4; Röm. 8 - wie wichtig ist dieses Kapitel!). Und wie haben wir den Geist empfangen? Durch Gesetzeswerke? Nein! Sondern aus der Glaubensbotschaft (Gal. 3,2.6). Geliebte Leser! Wenn Sabbatarier - Adventisten, wie sie durchschnittlich sind, euch sagen wollen, wir Gläubige könnten ja gar nicht Gottes Willen wissen und tun, ohne uns zu beugen unter das Gesetz in Satzungen, und unser vermeintlicher Glaube sei ein bequemer Deckmantel für das Sündigen, so sagt ihnen nur etwa: „Also Ihr bestehlt oder gar ermordet nur deshalb nicht Eure Mitmenschen, weil es im Gesetz der Gebote in Satzungen verboten ist?! Und das soll Christentum sein? Wenn das gottgewolltes Christentum wäre, so stünde der Heide mit seinem Gewissensgesetz und dem Handeln danach noch höher als Ihr! Sagt Gott etwa: ‚Wandelt im Gesetz, so werdet ihr die Lust des Fleisches nicht vollbringen?‘ Nein, aber ‚im Geiste‘ (Gal. 5,16), und das kann Er sagen, da wir den Geist haben - durch Glauben, nicht durch Gesetz! Entweder Christus und mit Ihm und durch Seinen Geist das Leben oder das Gesetz und damit den Fluch, den Tod! - aber auch die Unvollkommenheit, während bei und in Ihm Vollkommenheit ist.” Der Beweggrund zum Handeln und Wandeln des Gesetzesknechtes und der des neutestamentlichen Gläubigen ist nach der Lehre der Schrift grundverschieden: dort das Gesetz des Buchstabens, das den Menschen im Fleische gegeben ist, mit den unbeugsamen Forderungen - hier „das Gesetz des Geistes des Lebens in Christo, das uns frei gemacht hat von dem Gesetz der Sünde und des Todes” (Röm. 8); dort Zwang zum Tun - hier Freiheit und Fähigkeit zum Handeln im Geist und in der Wahrheit gemäß dem Wohlgefallen Gottes. Das sagt uns das Neue Testament. Aber nicht dieses allein, sondern auch das Alte - Beweis: Abraham, David, Abel und so viele aus Glauben Gerechtigkeit erlangten (vergl. Hebr. 11!). Und welches war das Los der Übertreter? Das, was immer die Übertretung des Gesetzes nach sich zieht: Gericht und Strafe, Tod (vgl. Rotte Korah). -

Somit habe ich in möglichster Kürze zu zeigen gesucht, wie durch die Verkündigung der Gerechtigkeit aus Glauben der heilige Wille Gottes, das unbeugsame Gesetz „das Recht des Gesetzes”, nicht nur nicht beseitigt wird, sondern bestätigt wird, indem erst der an Christus Glaubende (der durch das den Tod des Übertreters fordernde Gesetz gestorben ist für das Gesetz [„das Gesetz herrscht nur über den Menschen, solange er lebt”! Siehe Röm. 7,1 u. 6; Gal. 2,19], indem er mit Christus starb) sowohl in Ihm, dem Gerechten, eine ewiggültige Gerechtigkeit besitzt als auch durch Seinen Geist willig wie fähig wird, Gottes Willen, wenn auch in Schwachheit, zu tun. Und für den Übertreter gibt es hier Leitung durch Christi Fürsprecherschaft (1. Joh. 2,1; 1,9), während für Gesetzesübertretung kein Opfer mehr vorhanden ist, indem die Gnade ungültig gemacht wurde durch dieses Sichstellen unter das Gesetz des Buchstabens, d. i. des A. T. (Gal. 2,20!)

Welch wunderbare Verschiedenheit zwischen Gesetz und Evangelium - aber auch welch tiefe, nicht an der Oberfläche liegende Übereinstimmung in dem heiligen Willen Gottes, wie er in beiden Haushaltungen dem Glaubenden geoffenbart ist! - „O Tiefe des Reichtums, sowohl der Weisheit als auch der Erkenntnis Gottes!Röm. 11,33.)


Beantwortet von: Team Handreichungen
Quelle: Handreichungen - Band 8 (1921/22)