Die solches tun, das Reich Gottes nicht ererben werden

Gilt das Wort: „... dass, die solches tun, das Reich Gottes nicht ererben werden“ auch Gläubigen, also Kindern Gottes, die vorübergehend oder für längere Zeit in Dingen erfunden werden, wie sie Gal. 5,19-21 aufgeführt sind? Wie hat man sich in der örtlichen Gemeinde solchen gegenüber zu verhalten, besonders auch dann, wenn sie ihre Sünden nicht als solche zugeben und nicht Buße darüber tun wollen?

Antwort A

Wenn das Wort Gottes sagt, daß, „die solches tun, das Reich Gottes nicht ererben werden”, dann ist es gewiß auch so und kommt es für unsere Frage infolgedessen darauf an, ob Kinder Gottes, die vorübergehend oder für längere Zeit in Dingen erfunden werden, wie sie in Gal. 5,19-21 aufgeführt sind, in den Augen Gottes auch solche sind, „die solches tun”, oder ob zwischen ihnen und Unbekehrten hierin ein Unterschied ist. Wenn ein solcher ist, kann er also nur in der Bedeutung des Wortes „tun” liegen - ob es hier einfach den Sinn des Vollbringens einer Tat hat, oder den Sinn des fortgesetzten Ausübens, des beständigen Lebens in der Sache. Wir wollen diesen Unterschied kurz an einem Bilde erläutern: Ein Schaf kann gegen seinen Willen in Kot fallen und dadurch mit demselben beschmutzt werden, eine Sau aber wühlt im Kot herum und wälzt sich darin, weil sie ihn liebt und sich darin wohlfühlt. Im ersteren Sinne sind auch Kinder Gottes fähig, „Werke des Fleisches” zu tun, wenn sie nicht auf die Stimme des Geistes achten und sich nicht von Ihin leiten lassen; aber in den „Werken des Fleisches” leben als in ihrem Element, in dem sie sich wohlfühlen, können sie nicht, weil sie „herausgenommen sind aus der gegenwärtigen bösen Welt” (Gal. 1,4) und - wie der ganze Brief an die Galater uns zeigt - durch den Tod Christi dem Gesetz und damit auch allem gestorben sind, was das Gesetz verurteilt - und das sind gerade die „Werke des Fleisches”! -, und die nun „durch den Geist leben” (5,25), also Leben aus Gott haben, und damit eine neue Natur haben, die diesen Dingen entgegen ist. In diesem Sinne können Kinder Gottes nie die „Werke des Fleisches” „tun”. Darum ist es für unsere Frage von entscheidender Bedeutung, ob das Wort „tun” in V. 21 im ersteren oder im letzteren Sinne gebraucht ist. Wir haben keinen Zweifel, dass es der letztere ist, weil diese Werke als Werke des „Fleisches” bezeichnet werden, welches die genannten Dinge liebt und sich darin wohlbefindet, und überdies der Hinweis auf diese „Werke des Fleisches” in Verbindung mit dem Gesetz geschieht (V. 18), welches es ja nur mit dem Menschen „im Fleische”, dem unerneuerten Menschen, zu tun hat; und wir sind daher der Überzeugung, dass die Worte: „daß, die solches tun, das Reich Gottes nicht ererben werden”, sich nicht auf Kinder Gottes beziehen, sondern auf solche Menschen, die in keiner Lebensbeziehung zu Gott stehen, sondern „im Fleische sind” und daher die „Werke des Fleisches” tun - „tun” in dem Sinne des Darinlebens, eben weil bei ihnen nur das Fleisch und nichts anderes tätig ist!

Warum ist dann aber überhaupt in dem Briefe, der doch an Kinder Gottes gerichtet ist, auf die „Werke des Fleisches” und deren Folge, „daß, die solches tun, das Reich Gottes nicht ererben werden”, hingewiesen? Offenbar um den Empfängern des Briefes - und damit allen Gläubigen - recht deutlich und eindringlich vorzustellen, dass sie nicht unter das Gesetz gehörten und gehören, indem ihnen vor die Augen gestellt wird, was das Fleisch kennzeichnet, womit es das Gesetz ja allein zu tun hat: die „Werke des Fleisches”, und weil auch in den Kindern Gottes „das Fleisch” mit seinen bösen Neigungen und Fähigkeiten noch vorhanden ist und sie daher beständig in der Gefahr sind, „die Lust des Fleisches zu vollbringen” (5,16), also in „Werke des Fleisches” zu verfallen, und deshalb die Kinder Gottes die „Werke des Fleisches” klar als solche erkennen und ihre Abscheulichkeit vor Gott tief empfinden sollten, damit sie nicht dem Fleische, sondern dem Geiste Raum geben und dieser die „Frucht des Geistes” (V. 22) bei ihnen hervorbringe.

In diesem gleichsam erzieherischen Sinne ist auch in 1. Kor. 6,9.10 darauf hingewiesen, dass „Ungerechte - Hurer, Götzendiener, Ehebrecher, Weichlinge, Knabenschänder, Diebe, Habsüchtige, Trunkenbolde, Schmäher, Räuber - das Reich Gottes nicht ererben werden”, und Eph. 5,5, dass „kein Hurer oder Unreiner oder Habsüchtiger (welcher ein Götzendiener ist) ein Erbteil hat in dem Reiche Christi und Gottes”. Immer ist dieses gesagt, um zu zeigen, wie böse diese Dinge in den Augen Gottes sind, und dass Kinder Gottes mit diesen Dingen, die einer Welt angehören, die dem Gericht Gottes verfallen ist und aus der sie durch Gnade herausgenommen sind, nichts mehr zu tun haben sollten.

Wenn Kinder Gottes, die vorübergehend oder eine Zeitlang in Dingen erfunden werden, die „Werke des Fleisches” sind, „das Reich Gottes nicht ererben” würden, würde das bedeuten, dass solche Kinder Gottes verloren gehen. Somit berührt unsere Frage auch die so viel aufgestellte und verschieden beantwortete Frage, ob Kinder Gottes verlorengehen können. Wir sind auf Grund des Wortes Gottes gewiß, dass Kinder Gottes - also alle die, welche wirklich durch den Glauben an den Herrn Jesus Leben aus Gott, ewiges Leben, haben - „nicht verlorengehen ewiglich”. Was würde sonst aus Schriftstellen wie: Joh. 6,38-40 (ist der Herr Jesus nicht imstande, das auszuführen, wozu Er vom Himmel herniedergekommen ist: den Willen des Vaters zu tun - s. V. 39 und 40?); Joh. 10,27-29 (was würde die kostbare Versicherung des Herrn Jesus bedeuten: „Und sie gehen nicht verloren ewiglich”, wenn Kinder Gottes doch verlorengehen könnten?); Röm. 8,38.39 (wenn „nichts uns zu scheiden vermag von der Liebe Gottes, die in Christo Jesu ist, unserem HERRN”, wie kann dann von einem Verlorengehen die Rede sein?); 1. Kor. 12,13.27 (wie könnte irgendein Glied des Leibes Christi sich von demselben trennen? - gegenüber dem Einwand: „Aber wenn jemand nun selbst weggehen will?” - als ob das überhaupt jemals ein wirkliches Kind Gottes wollen könnte!); Eph. 1,3-14 (Gott hat uns auserwählt - zuvorbestimmt zur Sohnschaft - zuvorbestimmt nach Seinem Vorsatz, „dessen, der alles wirkt nach dem Rate seines Willens”: Ist Er nicht imstande, Seinen Willen, Seinen Ratschluß auszuführen, Sein Ziel mit uns zu erreichen? Und wir sind in Christo „versiegelt mit dem Heiligen Geiste der Verheißung”: Welche Macht könnte dieses Siegel brechen?) Diese Schriftstellen - und noch andere im Einklang mit der ganzen Lehre des Neuen Testaments - geben uns die unerschütterliche, kostbare Gewißheit unserer ewigen Errettung. Wenn auf Schriftstellen wie Hebr. 6,4-6 und 10,26-29 und 2. Petr. 2,20-22 hingewiesen wird, um zu beweisen, dass Kinder Gottes verlorengehen könnten, so beruht dieses auf einem Nichtverstehen dieser Stellen, die in Wirklichkeit nicht von Kindern Gottes, sondern von Menschen reden, die wohl „einmal erleuchtet waren”, „die Erkenntnis der Wahrheit empfangen hatten”, „den Weg der Gerechtigkeit erkannt hatten”, aber doch nicht wirklich geglaubt hatten und daher auch kein Leben aus Gott besaßen. - Weiter hierauf einzugehen, ersparen wir uns, da dieser Gegenstand bereits wiederholt in den „Handreichungen” behandelt worden ist (siehe Bd. 13, Frage 10, und Fußnote S. 132 des Schriftleiters dazu, in der Hinweise auf viele frühere Fragen gegeben sind) und diese Ausführungen nachgelesen werden können; doch fühlten wir uns gedrängt, obige Feststellung zu machen, weil unsere Frage tatsächlich durch diesen Gegenstand entscheidend beeinflußt wird.

Dass wir diese herrliche Gewißheit haben, dass wir ewiges Leben haben, ewig errettet sind, nicht verlorengehen ewiglich, ist geeignet, uns Gottes Liebe und Gnade großzumachen, unser Herz mit Freude und Dank zu erfüllen, uns zu befestigen und uns ein Ansporn zu sein zu völliger Hingabe und völligem Gehorsam, zu einem Wandel in Heiligkeit und Treue. Wenn jemand meinen würde, auf Grund dieser Gewißheit gleichgültig sein zu können in bezug auf den Willen Gottes und es leicht nehmen zu können in bezug auf die Sünde, der würde damit nur beweisen, dass er diese wunderbare Tatsache der ewigen Errettung nur mit dem Verstande und nicht mit dem Herzen erfaßt hat, und würde anderen Anlass und das Recht geben, zu bezweifeln, ob er überhaupt errettet ist und nicht vielleicht zu denen gehört, „die das Reich Gottes nicht ererben werden”.

Da wir nicht in das Herz sehen können - das kann nur Gott allein -, bleibt für uns letzten Endes in bezug auf unsere Mitmenschen immer das Wort des Herrn Jesus entscheidend: „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen” (Mt. 7,16.20) und das „Siegel” kennzeichnend: „Jeder, der den Namen des HERRN nennt, stehe ab von der Ungerechtigkeit” (2. Tim. 2,19b). Deshalb muss jeder, der in Dingen erfunden wird, die solche charakterisieren, „die das Reich Gottes nicht ererben werden” - wie Gal. 5,19-21 und in den anderen genannten Schriftstellen angeführt -, seitens anderer des Urteils gewärtig sein, dass auch er ein solcher ist. Das ist auch eine - sehr ernst mahnende! - Seite der obenerwähnten mehrfachen Hinweise darauf, dass solche, die solche Dinge tun, „das Reich Gottes nicht ererben werden”, und wenn es auch dennoch wahr bleibt, dass jeder, der wahrhaft aus Gott geboren ist, „ewiges Leben hat” und „nicht verlorengeht ewiglich” und demnach „das Reich Gottes ererben wird”, so ist es doch schrecklich traurig und beschämend, den HERRN verunehrend und die Sache des HERRN schädigend, wenn Kinder Gottes durch ihren Wandel zu solchem Urteil Anlass geben! Prüfen wir unser Leben - auch unser Innenleben, das andere nicht sehen! - ernstlich im göttlichen Lichte des Wortes, dass nicht etwa das eine oder andere der Dinge, die „Werke des Fleisches” sind - alles, was der Geist uns als Sünde zeigt -, bei uns vorhanden sei! Und wenn etwas vorhanden ist, lasst uns mit aller Entschiedenheit es verurteilen und uns davon reinigen durch Seine Gnade!

Für den zweiten Teil der Frage - wie man sich in der örtlichen Gemeinde solchen gegenüber zu verhalten hat, die in „Werken des Fleisches” erfunden werden, besonders auch dann, wenn sie nicht bekennen und sich nicht beugen wollen - gibt uns das Wort Gottes auch die notwendige Belehrung.
Dass Ermahnung, vielleicht erst unter vier Augen und dann durch mehrere Brüder, erfolgt ist, setzt die Frage offenbar als geschehen voraus. Sie beschäftigt uns mit dem Fall, dass diese Ermahnung erfolglos geblieben ist. Nicht klar ersichtlich ist aus der Frage, ob die Gemeinde als solche bereits nach der Schrift gehandelt hat und die Frage nur das Verhalten der einzelnen Angehörigen der Gemeinde betrifft, oder ob die Frage auch dahin geht, was die Gemeinde zu tun hat. Bei dieser Ungewißheit über den diesbezüglichen Sinn der Frage wollen wir beides berücksichtigen.
Wenn der Schuldige auf die Ermahnungen nicht gehört hat und die Sünde tatsächlich erwiesen ist - und dieselbe eine solche ist, die Zucht erfordert -, muss die Gemeinde als solche sich mit der Sache beschäftigen und der Schrift gemäß handeln. Und zwar gibt es hierfür zwei Fälle:

Der eine Fall ist der, dass durch die dem Schuldigen zur Last gelegte Sünde dieser als ein „Böser” gekennzeichnet ist. Wenn dieses außer Zweifel ist, muss die Gemeinde den Schuldigen aus der Gemeinde hinaustun. Das sagt uns klar 1. Kor. 5. Dort handelt es sich um einen Bruder, der sich der Hurerei schuldig gemacht hatte. Es werden aber in V. 10 und 11 noch andere, durch gewisse Sünden gekennzeichnete Personen aufgeführt, mit welchen wir „keinen Umgang haben” dürfen und die daher, wenn in der Gemeinde gefunden, als „Böse” aus der Gemeinde hinausgetan werden müssen. Und auch diese Aufzählung soll offenbar nicht als erschöpfende Liste gelten, sondern nur Beispiele vorführen, und schließt daher nicht aus, dass jemand auch durch etwas anderes, als was diese Aufzählung zeigt, als ein „Böser” gekennzeichnet sein kann. Aber ein solches Hinaustun darf nur geschehen, wenn kein Zweifel darüber ist, dass der Betreffende nach Gottes Wort ein „Böser” ist, und ist so ernst und verantwortungsvoll, dass es erst geschehen sollte, wenn alles versucht worden ist, was möglich ist, um dem Schuldigen zurechtzuhelfen.
Der andere Fall ist der in 2. Thess. 3,6-15 bezeichnete, wo es sich nicht um so schwere Verfehlungen handelt wie 1. Kor. 5, sondern um einen Wandel, der „unordentlich” ist und „nicht nach der Überlieferung” des Apostels, nicht nach dem, was der Apostel den Thessalonichern geschrieben hatte - „wenn aber jemand unserem Wort nach dem Briefe nicht gehorcht”. In diesem Falle ist der Schuldige nicht als ein „Böser” zu betrachten und besteht die Zucht nicht darin, dass er aus der Gemeinde hinausgetan wird, sondern nur darin, dass man sich „von ihm zurückzieht”, ihn „bezeichnet” und „keinen Umgang mit ihm hat”, „auf dass er beschämt werde”. (V. 6 und 14) Diese Zucht geschieht also in einer wesentlich milderen Form als die im ersteren Falle, gemäß dem verschiedenen Charakter der Verfehlung, um die es sich handelt. Das ist zunächst das, was die Gemeinde als solche in dem einen und in dem anderen Falle zu tun hat.

Wie die einzelnen Angehörigen der Gemeinde sich einem solchen Schuldigen gegenüber zu verhalten haben, ergibt sich aus den genannten Schriftstellen auch ganz klar: In beiden Fallen gilt jedem einzelnen das Wort: „Habet keinen Umgang mit ihm”, welchem hier wie da genau durchzuführenden Verhalten aber ein wesentlich unterschiedliches Gepräge dadurch verliehen wird, dass im ersteren Falle verschärfend hinzugefügt wird: „Mit einem solchen selbst nicht zu essen” (1. Kor. 5,11), während im anderen Falle fürsorgend ermahnt wird: „Und achtet ihn nicht als einen Feind, sondern weiset ihn zurecht als einen Bruder” (2. Thess. 3,15). Von dem verständigen und treuen Beachten und Durchführen dieser Weisung Gottes in Fällen der Zucht seitens der einzelnen Angehörigen der Gemeinde hängt es zum großen Teil - wenn nicht überhaupt ganz - ab, ob das Ziel der Zucht, die Zurechtbringung des unter Zucht Gestellten, erreicht wird. Wieviel wird darin gefehlt, zum großen Schaden der Gemeinde und des Schuldigen wie der Sache des Herrn überhaupt!

Außerdem gibt es noch einige andere Anweisungen persönlicher Art für unser Verhalten Bösen gegenüber, worauf wir nur der Vollständigkeit halber ganz kurz hinweisen wollen: In Röm. 16,17 wird uns gesagt: „Ich ermahne euch aber, Brüder, dass ihr achthabet auf die, welche Zwiespalt und Ärgernis anrichten, entgegen der Lehre, die ihr gelernt habt, und wendet euch von ihnen ab.” Wenn der hier Gekennzeichnete in der örtlichen Gemeinde ist, wird - nach entsprechender Ermahnung - mit ihm so zu handeln sein, wie oben schon sowohl für die Gemeinde als auch für die einzelnen Angehörigen derselben besprochen worden ist. Kommt der Betreffende aber von außen, so sollen wir ihn nicht aufnehmen und nichts mit ihm zu tun haben! Tit. 3,10 wird uns gesagt, wie wir uns einem „sektiererischen Menschen” gegenüber verhalten sollen - dass wir ihn „abweisen” sollen „nach einer ein- und zweimaligen Zurechtweisung”. Und 2. Joh. 10 belehrt uns, dass wir „jemand, der zu uns kommt und diese Lehre nicht bringt”, also ein Irrlehrer ist, „nicht ins Haus aufnehmen und nicht grüßen” sollen. „Denn wer ihn grüßt, nimmt teil an seinen bösen Werken” (V. 11).
Alles dieses ist sehr ernst und sollte von uns sorgfältig beachtet und treu befolgt werden!
Th. K.

Anmerkungen des Schriftleiters

Wie gewaltig ernst ist doch der in obiger Antwort, die so klar und unzweideutig ist, behandelte Gegenstand! Und zwar weniger wegen seines zweiten Teiles, der „Zuchtfrage”, so wichtig dieselbe an sich auch ist, sondern wegen des ersten, d. h. wegen der unleugbaren Tatsache, dass auch echte Kinder Gottes gleichsam „solches tun” können und dadurch den Eindruck erwecken, als gehörten sie noch solchen an, die „das Reich Gottes nicht ererben werden”, die also, weil sie nicht den Charakter Gottes tragen, auch nicht in Seine Gemeinschaft passen. Ich muss nochmals sagen: Wie ernst ist das doch! Ja, es könnte sogar zur Folge haben, dass solche Gläubigen, die immer wieder „solches tun”, an ihrer eigenen Errettung oder der Tatsächlichkeit derselben irre werden, zumal wenn andere Gläubige durch das Verhalten ersterer sich von ihnen zurückziehen. Um es für diesen Fall doch gleich zu sagen: Wenn solche schwachen Gläubigen aber unter ihrer oft wiederholten Sünde am Boden liegen, immer wieder, und bußfertigen, ihre Sünden bekennenden Sinn offenbaren, so gilt ihnen 1. Joh. 1,9, und ganz gewiß: Sie werden noch frei von dem, was ihnen so zu schaffen macht. Wenn sie aber sich durchaus nicht beugen wollen, wie die Frage andeutet (und der Brief, der dieselbe enthielt) - ob sie dann wirklich Leben aus Gott haben? oder ob sie dann nicht - trotz vielleicht guten Anfangs - etwa nur einer „gewaschenen Sau” gleichen (gemäß dem oben in der Antwort A angeführten Bilde) und nur ein Scheinleben geführt haben? Letzte Geheimnisse können wir hier nicht lösen, das kann nur der Herzenskenner, der nicht wie wir auf die „Früchte” angewiesen ist (vgl. außer den obengenannten Stellen Mt. 7,16.20 noch Kap. 12,33!). Jedenfalls braucht sich der Frageeinsender nicht zu scheuen, solche Leute, die behaupten, Kinder Gottes zu sein, während ihr fortgesetztes Leben das Gegenteil beweist, mit dem richtigen Namen zu benennen und sie nötigenfalls der Gemeinde zur Zuchtanwendung zu empfehlen. Und wenn sie gar nicht wirklich errettet sind, dann gehören sie sowieso nach „draußen”, wo sie vor Gott ihrer Stellung gemäß - und vor Menschen ihren „Früchten” gemäß ja auch sowieso sind; wobei das erstere, was der Mensch vor Gott ist, natürlich das Entscheidende ist! Aber nachdem ich in dieser Weise dem Ernst des Gegenstandes - dem Ernst, der uns alle mahnt! - Rechnung getragen habe, möchte ich zur Sache noch etwas hinzufügen, was uns die Richtigkeit der im ersten Absatz obiger Antwort vorgetragenen Meinung bestätigt; also der Meinung, dass der Ausdruck „die solches tun” nicht ein einmaliges Vollbringen, sondern ein fortgesetztes Ausüben bedeutet.

Auf einer christlichen Konferenz wurde einmal der Satz gesagt: „Die Schrift ist mathematisch-genau.” Ja, das ist sie auch; mit anderen Worten: wo es darauf ankommt, da gebraucht sie gleichsam so genau abgezirkelte Worte, drückt sich so folgerichtig aus, dass für Sehende oder Sehenwollende jeder Irrtum ausgeschaltet wird. (Nur dass dies leider nicht immer in den Übersetzungen zu erkennen ist!) So hier! Das Wort im griechischen Grundtext, was da für „tun” gebraucht ist, heißt eigentlich nicht schlechthin „tun”, sondern „handeln”, „ausüben” „sich mit etwas befassen”, „darin leben” u. dergl. mehr. Es wird leicht verflüchtigt bezüglich seiner ursprünglichen Bedeutung (besonders zur Zeit der Apostel, als kein reines, feines, klassisches Griechisch mehr gesprochen wurde) - ja, und so tun die nicht gerade unrecht, die es auch hier mit „tun” übersetzen (wie auch Elb.), aber wer ganz genau verfahren will, der muss die anfängliche tiefere Bedeutung des Wortes erfassen! Ich könnte darüber noch mehr sagen, aber dies mag genügen! Nur noch darauf sei hingewiesen, dass es im Grundtext eine Parallele (gleichlautende Stelle) gibt, wo im Zusammenhang gerade solch eine Sündenreihe angeführt ist und wo eben dieser Zusammenhang es ganz klar macht, daß, „die solches ausüben” („darin leben”) - Elberf. hat auch hier nur „die solches tun”, aber andere Übersetzungen, z.B. Wiese sind hier oder dort genauer! -, ganz gewiß keine Kinder Gottes sind: Röm. 1,28-32! Letztere Stelle müßte genauer übersetzt gerade umgekehrt zu der in vielem doch so wortgetreuen Elberf. Übers. lauten: „Die, wiewohl sie Gottes Rechtsforderung (Fußnote!) anerkennen, daß, die solches ausüben (darin leben), des Todes würdig sind, es nicht allein tun, sondern auch Wohlgefallen haben an denen, die es ausüben.” Ja, das inspirierte Wort ist sehr genau! Stellen, wo es auf eine strenge Wortsetzung ankommt, da wird solche auch angewandt. Dank sei Gott dafür!

Wir sehen also, dass die Auslegung unseres teuren Mitarbeiters nicht eine nur auf geistlichen Empfindungen beruhende - und auch hierin richtige! - ist, sondern dass auch der Wortlaut im Grundtext diese Auslegung fordert, es sich somit in der ungefragten Stelle nicht um „in den Kot gefallene Schafe” handelt, sondern um solche, die in ihm zu Hause sind! Um so ernster aber - noch einmal sei's betont! -, wenn auch wirkliche Kinder Gottes in solchen Dingen mehr als nur vorübergehend erfunden werden! Der HERR gebe uns allen ein zartes Gewissen, um im Geist und nicht im Fleisch zu wandeln - im Geiste (V. 22-25), Der und Dessen Macht uns besser zu leiten versteht, als das sich an den Menschen im Fleisch richtende fordernde, aber nicht Kraft gebende Gesetz! Wandeln wir aber dem Fleische gemäß, so stellen wir uns damit unter die ehernen Forderungen des Gesetzes. In dieser Hinsicht ist unsere Stelle ganz ähnlich den Versen 7-10 (9!) in 1. Timotheus! - Wie ernst ist das! Der HERR gebe uns Gnade, als eine „neue Schöpfung” zu wandeln nach Gal. 6,14.15 (vgl. 2. Kor. 5,17!)!

Was den zweiten Teil der Frage anbelangt, so erübrigt sich angesichts der obigen reichhaltigen Belehrung ein weiteres Eingehen. Bezüglich des Verhaltens gegen den sektiererischen Menschen sei noch auf Frage 3 in Jahrb. 10 hingewiesen, und die Zucht nach 1. Kor. 5 betreffend auf den gewichtigen Aufsatz des Mitschriftleiters A. v. d. K. in Jahrb. 13, S. 241-248! Es kommt mir so vor, als habe dieser Artikel seinerzeit nicht genügende Beachtung gefunden, ward er doch durch Gottes Gnade geschrieben, als gerade schwere Ereignisse in der Gemeinde des HERRN ein gründliches Eingehen auf diese Dinge der Schrift nötig machten. Wieviel Verkehrtheiten unter uns aber würden vermieden, wenn wir uns allemal sagen ließen, vor allem durch das „Wort der Wahrheit”! Auch dazu wolle der HERR Gnade geben, dass wir alle mehr lernen, Seinem Worte stets unterwürfig zu sein „in Wort und Werk und allem Wesen”, und zwar innerhalb wie außerhalb der örtlichen Gemeinde Gottes! Sein Wort genügt für alle Schwierigkeiten. „Sein Wort (allein) macht weise die Einfältigen!” (Vgl. Ps. 119,130.) Ihm sei Preis!
F. K.


Beantwortet von: Team Handreichungen
Quelle: Handreichungen - Band 15 (1930)