Antwort
Auf den ersten Blick denkt man, in diesem Worte läge gar keine Frage, oder man sieht sie darin, dass Jehova dem Hiskia seinen Tod so bestimmt ankündigt, dabei ihm aber doch noch 15 Jahre zulegt, obwohl Er weiß, dass Hiskia in diesen Jahren Ihn keineswegs verherrlichen werde wie zuvor. Aber wenn diese Dinge dem Einsender Schwierigkeiten gemacht hätten, wenn er die auf das Gebet Hiskias hin veränderte Handlungsweise des HERRN als Frage empfunden hätte, so hätte er dies doch zum Ausdruck gebracht. Zweifellos enthält Kap. 38 u. 39 für uns sehr ernste Winke und Warnungen, aber in der eingesandten Frage ist kein Hinweis, dass sie um jener willen gestellt ist.
Warum dann? Nun, wenn man ein wenig über diese prophetische Ankündigung nachdenkt, so kommen einem doch allerlei ernste Gedanken. Zunächst enthält ja der Satz viel Stoff, Unbekehrten den Ernst des Todes vor Augen zu halten und sie aufzufordern, ihre Rechnung mit Gott in Ordnung zu bringen, indem sie sich von Herzen von ihren Sünden zu Christus bekehren. (Hebr. 4,7!)
Aber wenn das Wort auf Gläubige angewandt wird, dann entsteht doch eine große Frage; wie soll ein Gläubiger von hinnen gehen? d. h. wie in bezug auf sein Haus? Trägt er im Falle seines leiblichen Todes irgendwelche Verantwortung für seine Angehörigen und für seinen Besitz? Soll er, darf er gehen, ohne vorher irgendwie geordnet zu haben, was man „Nachlaß” nennt, soll er seine zurückbleibenden Lieben, für die er zu seinen Lebzeiten sich verantwortlich wußte, für sie zu sorgen, allein lassen, ohne sein Haus geordnet zu haben, d. h. ohne „Testament”? Sind dies nicht wichtige Fragen?
Ich weiß von einer gläubigen Dame, die vor 6-7 Jahren einen Schlaganfall erlitt, und der ihr Arzt versichert hat, sie würde plötzlich nicht mehr sein, und das könnte jeden Tag kommen. Ihr gilt also sozusagen unser Wort in besonderem Maße, und so kann mancher es so recht persönlich auf sich beziehen. Diese Schwester hat sich anderen gegenüber geäußert: „Bei mir ist nicht nur jedes Schubfach so aufgeräumt, dass ich jeden Tag ruhig fortgehen kann, sondern auch mit meiner Seele ist alles in Ordnung.” Ein schönes Wort, und doch eigentlich nichts Besonderes: jeder Gläubige sollte so sprechen können und kann es, wenn er einerseits, durch Gottes Gnade unterwiesen, dass „Gott nicht ein Gott der Unordnung ist”, sein Haus in äußerer Hinsicht Tag für Tag in Ordnung hält (1. Kor. 14,33, vgl. das schöne Beispiel des HERRN Joh. 20,7!), andererseits dem HERRN gegenüber „ kurze Rechnung” hält und keine Sünde zwischen sich und Ihn treten lässt (1. Joh. 1,9; Joh. 13, vgl. die Frage 27 im Jahrg. V, 1917). Beide Seiten der Ordnung sollten bei uns zu jeder Zeit gefunden werden, besonders aber hinsichtlich der Tatsache, dass wir jeden Augenblick entschlafen können, wenngleich nach 2. Kor. 5,4 auch das „Überkleidet-” statt des „Entkleidelwerdens” unser Teil sein könnte. - Und so wie es mit der Ordnung in bezug auf solche scheinbaren Kleinigkeiten wie „aufgeräumte Schubfächer” sein sollte, damit die ungläubige Umgebung sich später nicht über unsere Unordnung aufhalten kann, wodurch ein Schatten auf unseren geliebten HERRN fallen würde, so sollte bezüglich der Unseren alles göttlich geordnet sein vor unserem Entschlafen. Da aber dieses leicht jeden Augenblick eintreten kann, so heißt es auch hier: zu jeder Zeit sein Haus in der rechten Ordnung halten (nach Möglichkeit) und auch für seine Angehörigen in göttlich gewollter Weise zu sorgen.
Aber wir sollen doch nicht sorgen? So? Ein gewisses Mißverstehen von Stellen wie Phil. 4,6; 1. Petr. 5,7; Hebr. 13,5.6 u. a. hat uns darin zu falschen Anschauungen gebracht. Diese köstlichen Stellen, die uns zeigen, wie alle unsere Sorgen Ihn treffen, wie Er sie auf Sich nimmt, wenn wir sie vertrauensvoll Ihm lassen, ohne uns damit abzuqu älen, wie keine von ihnen uns bekümmern dürfen, wie wir uns nicht sorgen sollen - stehen in keinem Widerspruch mit Stellen wie Gal. 6,10; 1. Thess. 4,11.12; 2. Thess. 3,12; 1. Tim. 3,4.5; 1. Tim. 5,8 u. a. Die Fürsorge für das eigene Haus und das Werfen aller Sorgen im Glauben auf Ihn, das Versorgen derer, die von uns und unserer treuen Arbeit abhängig sind, und das gläubige „Sorget nichts, da Er besorgt ist um uns!” - gehen Hand in Hand, und das Vernachlässigen des einen wie des anderen zieht ganz bestimmte unnüchterne Schädigungen nach sich. - Also soll ein Gläubiger ein Testament machen? Ich glaube wohl, ohne dass ich jemand bestimmen wollte, dies zu tun, wenn er glaubt, es nicht zu sollen. Überhaupt muss jeder wissen, wie er diese oben vertretenen Grundsätze mit dem Glaubensweg verbinden soll. „Was nicht aus Glauben ist, ist Sünde” (Röm. 14,23) - gilt auch hierin. Ich glaube nicht, dass da Gegensätze sind. Jeder Gläubige weiß sowieso, daß, „wenn Jehova nicht die Stadt behütet, der Wächter vergeblich wachet” (Ps. 127,1) - und hat an seinem Teile doch um der Ordnung und um der Sünde in der Welt willen in den meisten Fällen die Verantwortung, seine Türe nachts zu verschließen. Und so ist alle unsere Sorgfalt für das Leben und Durchkommen unserer Lieben vergeblich, wenn der HERR uns Seinen Segen, Seine Bewahrung vorenthält (1. Tim. 4,10) - das wissen wir genau genug und handeln demgemäß in all unserer Sorge für jene auch nur dann recht, wenn wir's im Glauben tun an Ihn, der uns liebt und dem wir am Herzen liegen mehr, als uns die Unseren am Herzen liegen können (Jes. 54,10). Aber auch hier gilt für uns der so sehr unmißverständliche Grundsatz von Jak. 2,14-17! Genug davon! -
Der HERR wird uns Verständnis geben in allen Dingen (2. Tim. 2,7), doch Er gab uns dazu Sein Wort! Darum lasst uns in Treue vorangehen auf dem Wege des Lichts und auch die Belehrung für uns nehmen, die in dem Textwort unserer Frage liegt in Jes. 38,1!
F. K. (z. Zt. b. Mil.).
Anmerkung der Schriftleitung
Liegt in dem Worte „Bestelle dein Haus!” nicht die Aufforderung an Hiskia, die Angelegenheiten seines Hauses für seinen Weggang zu ordnen? Verfügte nicht Abraham, ehe er starb, über das Seinige? Der Sohn der Magd sollte nicht erben mit Isaak. Und so empfing Isaak alles, die Söhne der Kebsweiber empfingen nur Geschenke. Ist es ganz gleich, ob du dein Haus bestellst oder nicht? Ganz gleich, in wessen Hände das gelangt, was Gott dir anvertraut hat? Hast du keine Verantwortlichkeit dafür? Dass Kinder Erben sind, das ist ein Grundsatz, den die Schrift anerkennt. Aber sie haben nicht das Erbteil zu bestimmen. Wie aber, wenn nicht Kinder, sondern Verwandte die Erben sind? Um so sorgsamer sollten Gläubige dann um die Bestellung ihres Hauses sein. Haben wir nicht mit Schmerz gesehen, dass das Gut, welches Gläubige bei ihrer Lebzeit in den Dienst des HERRN stellten, mit ihrem Tode in den Dienst der Sünde gestellt wurde? Das, was dem Werke des HERRN diente, wurde der Eitelkeit dienstbar gemacht und zur Eitelkeit verwandt. Kann daran Gott Wohlgefallen haben? Hatten sie keine Verantwortlichkeit dafür? Konnten sie nicht wissen, unter welchen Geist das ihnen von Gott Gegebene fallen würde? Waren sie damit vor Gott entschuldigt, dass es „Verwandte” und deshalb Erben waren? Wir denken, solches ist kein „ Bestelle dein Haus!”, an welchem Gott Wohlgefallen haben kann. Mit dem Gut hat Gott auch zugleich das Verfügungs- und Bestimmungsrecht in deine Hand gelegt. Solche aber machten keinen Gebrauch von ihrem Recht, darüber zur Ehre des HERRN und zum Nutzen Seines Werkes zu verfügen. Was Gott in unsere Hand gelegt hat, dafür sind wir auch verantwortlich, und die Stunde kommt, da es auch zu uns heißen wird: „Lege Rechnung ab von deiner Verwaltung, denn du wirst nicht mehr Verwalteter sein können” (Lk. 16,2).