Antwort A
Alle Erlösten Gottes, ganz gleich in welchem Zeitalter, welcher Haushaltung sie lebten, werden teilhaben an der ersten Auferstehung. Dieselbe fing an mit Christi Auferstehung (1. Kor. 15,20), und gleich nach Seiner Auferstehung wurden viele Heiligen auferweckt als Zeugnis des Sieges des HERRN über Tod und Grab (Mt. 27,52.53), und sie wird fortgesetzt in der Auferstehung aller Toten in Christo bei Seinem Kommen für die Gemeinde, und sie endet mit der Aufrichtung Seines Reiches (Off. 20,4-6). Wir haben keinen Anhalt in der Schrift dafür, dass Gläubige im Tausendjährigen Reiche sterben, so dass für solche noch hätte eine Auferstehung stattfinden müssen.
Warum haben alle Heiligen Alten und Neuen Testamentes an der ersten Auferstehung teil? Weil es die Auferstehung des Lebens ist (Joh. 5,29) und sie alle das Leben besitzen. Es gibt Segnungen, die für alle Heiligen (Neuen und Alten Testamentes) gemeinsam sind: Alle sind auf dem Grunde des Glaubens errettet, die Schuld aller ist gesühnt durch Sein Blut, und alle werden der Auferstehung des Lebens teilhaftig. Dies ist das gemeinsame Heil, denn es gibt nur ein Heil und eine Errettung. Eine andere Frage ist die der Stellung und des Segensloses oder des Segenskreises. Da belehrt uns das Wort Gottes deutlich, dass es verschiedene Familien- und Segenskreise gibt. Ein ganz besonderer Segenskreis ist durch die Unumschränktheit Gottes Seiner Gemeinde zugeteilt. Die verschiedenen Segenskreise finden wir z. B. in Stellen wie Eph. 3,15, da wird von den verschiedenen Familienkreisen im Himmel gesprochen; in Hebr. 12,23 spricht der Heilige Geist von der Versammlung der Erstgeborenen, worunter ohne Zweifel die entschlafenen Heiligen der Gemeinde zu verstehen sind, wogegen der Ausdruck „die Geister der vollendeten Gerechten” Bezug hat auf die alttestamentlichen Heiligen, so dass wir genaue Unterschiede zwischen den alt- und neutestamentlichen Heiligen finden.
Es sei noch bemerkt, dass die verschiedenen Segenskreise nicht von den Heiligen der verschiedenen Haushaltungen abhängig gemacht sind, sondern dass Gott in Seinem Rate beschloß, jede Familie mit Segnungen zu segnen, wie Er es gut fand. In der Ewigkeit werden wir uns auch der Segnungen der anderen erfreuen, sind doch alle diese Beweise für Seiner Güte und Seiner Weisheit, und dienen sie doch alle zu Seiner Verherrlichung. Ihm sei Preis und Dank und Anbetung dafür!
K. O. St. (z.Zt.im Felde).
Antwort B
Die alttestamentlichen Gläubigen gehören nicht zur Gemeinde Gottes, denn diese Gemeinde, „die da ist Sein (Christi) Leib” (Eph. 1,23), ist erst am Pfingsttage gegründet, wie aus vielen Stellen, wie z. B. auch aus 1. Kor. 12,13 hervorgeht, während die Belehrung darüber, aus wem diese Gemeinde gebildet ist, erst dem Apostel Paulus zur Verwaltung anvertraut war (vergl. Eph. 2 und 3!). Aus dem Epheserbrief die Folgerung zu ziehen für die alttestamentlichen Heiligen dürfte dem aufmerksamen Leser nicht schwer fallen: sie standen auf dem Boden Israels und nicht auf dem der Gemeinde, auf dem des Gesetzes und nicht der Gnade, sie gehörten der irdischen Berufung an und nicht der himmlischen (wie die Gemeinde, vergl. den Epheserbrief mit anderen Stellen, so Phil. 3,20!), sie konnten nicht durch den Geist mit zu einem Leibe getauft werden, „denn der Geist war noch nicht, da Jesus noch nicht verherrlicht war” (Joh. 7,39) usw. usw. Sie genossen andere Vorrechte, aber nicht die, welche nur der Gemeinde des HERRN zustehen auf der Grundlage lediglich der Gnade!
Nein, der Gemeinde Gottes gehörten sie nicht an, aber mit der Frage, ob sie an der ersten Auferstehung teilhaben, ist es eine ganz andere Sache. Diese ist nicht an die Gemeinde gebunden. Vielmehr, da es nur zwei Auferstehungen gibt (Off. 20), und nur der glückselig und heilig gepriesen wird, der an der ersten teilhat, so haben auch sie an dieser teil, soweit sie nicht schon auferstanden sind, nämlich als die „Erstlingsgarbe” (siehe 3. Mose 23,9ff.; Mt. 27,52.53, und vergl. dazu „G. H.” Band 2, S. 7!) in einem Vorakt zur großen ersten Auferstehung. Diese ist eingeleitet durch den „ Erstling Christus”, d. h. durch Seine Auferstehung (1. Kor. 15,23); Ihm nach kam die erwähnte „Erstlingsgarbe” an die Reihe gleich nach Seiner Auferstehung, und an dem Tage des Kommens des HERRN, da Er Seine Gemeinde entrückt (1. Kor. 15,51ff. und 1. Thess. 4,13-18), geht ein weiterer Abschnitt der ersten Auferstehung vor sich, nämlich der, der eben Seine Gemeinde betrifft. Und von da an gibt es noch weitere Abschnitte in dem Verlauf der ersten Auferstehung, so betr. derer, „die aus der großen Drangsal kommen” (Off. 7,14; 20,4 u.a.) und der 144000 (Off. 14) usw. Über diese Abschnitte der ersten Auferstehung ist in der „G. H.” schon geschrieben worden (vergl. „G. H.” Band 4, Seite 154ff.).
Zur ersten Auferstehung gehören bedingt also nicht Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN, jedoch es bedingt Zugehörigkeit zu Christus. Unser herrlicher HERR ist aber nicht nur „das Haupt Seines Leibes”, Seiner Gemeinde, sondern auch der Messias-König Seines Volkes Israel! Der Gläubige, der zu diesem, d. h. zur irdischen Berufung gehört, hat teil an der ersten Auferstehung, und der Gläubige, der zur Gemeinde, d. h. zur himmlischen Berufung gehört, hat auch teil an ihr, denn die ewige Glückseligkeit der Gemeinschaft mit dem Vater und dem Sohne, wenn auch unter verschiedenen Familienbeziehungen (Eph. 3,14.15), wird nur durch Teilhaben an der ersten Auferstehung als bleibendes Erbteil bestätigt.
F. K. (z.Zt. im Felde).