Antwort
Das Wort Gottes sagt uns nichts darüber, wie mit einem nach 3. Mo. 13,13.17 für rein erklärten Aussätzigen weiter verfahren wurde, so dass auch wir darüber nichts sagen können. Doch möchten wir auf einiges aufmerksam machen, was wohl etwas Licht über diesen Gegenstand geben könnte.
Wenn wir in Kap. 14 das „Gesetz des Aussätzigen am Tage seiner Reinigung” lesen, finden wir, dass für die Rückkehr in das Lager und Wiederaufnahme in die Gemeinschaft die wirkliche Heilung des Aussätzigen von dem Übel des Aussatzes die Voraussetzung war: „ ... und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, ...” (V. 3). Also nur, wenn er von dem Aussatz geheilt war, konnten die für die Reinigung vorgeschriebenen Opfer und Handlungen, die erstens der Rückkehr in das Lager (V. 8b) und ferner der vollen Wiederaufnahme in die Gemeinschaft (V. 20, Schluß) vorangehen mußten, dargebracht und vorgenommen werden. Diese Voraussetzung fehlte aber bei dem nach Kap. 13,13.17 für rein erklärten Aussätzigen, denn er war nicht geheilt, sondern der Aussatz bedeckte ihn vollständig, über und über. Das zeigen die Verse 12 und 13 ganz deutlich. Also konnte unmöglich das „Gesetz des Aussätzigen am Tage seiner Reinigung” auf ihn Anwendung finden und nach demselben mit ihm verfahren werden, und folglich konnte er auch nicht in das Lager zurückkehren, sondern blieb weiter ausgeschlossen, solange er nicht von dem Übel des Aussatzes geheilt war. Wie hätte er auch, über und über mit Aussatz bedeckt, wieder in das Lager aufgenommen werden können?!
Dass das Verwandeln des Aussatzes „ganz in weiß” kein Zustand der Heilung war, sehen wir auch aus anderen Stellen des Wortes Gottes: 2. Mo. 4,6b und 4. Mo. 12,10a, wo wir beide Male lesen: „Aussätzig wie Schnee” - also ganz weiß -; und an letzterer Stelle lesen wir dann in V. 12, dass Aaron in bezug auf Mirjam, die „aussätzig wie Schnee” war, sagt: „Möge sie doch nicht sein wie ein totes Kind, dessen Fleisch ... zur Hälfte verwest ist”, woraus wir sehen, dass dieser Zustand der Krankheit ein schrecklicher ist. Warum nun der Priester den Aussätzigen gerade in diesem Zustande „für rein erklären” sollte, ist in der Antwort zu Frage 1 zu erklären versucht worden: weil der Aussätzige gerade in diesem Zustande ein treffendes Bild des Sünders ist, der sich in seiner Sündigkeit und seinem vollkommenen Verlorensein vor Gott erkennt und daher gerade in dem Zustande ist, in dem Gott ihm Vergebung schenken - ihn „für rein erklären” - kann. Nur so weit geht das Bild in 3. Mo. 13,12.13.16.17, und nicht weiter, d. h. es zeigt nicht den Erlösten, wie er in Christo Jesu vor Gott ist, denn hierzu gehörte die wirkliche Heilung von dem Aussatz, wovon aber an eben erwähnter Stelle nicht die Rede ist, sondern erst in Kap. 14 (V. 3). Daher müssen wir auch genau an dem Punkte Halt machen, bis zu welchem das Bild uns führt, und dürfen nicht darüber hinausgehen. Die Fortsetzung des Bildes finden wir, wie schon gesagt, in Kap. 14, wo wir das Verfahren mit einem von dem Übel des Aussatzes Geheilten finden und darin die kostbaren Dinge vorgebildet sehen, die den angehen, der den Herrn Jesus wirklich erkannt und im Glauben angenommen hat. Wir glauben also, dass die Absonderungsvorschriften auch für die nach 3. Mo. 13,13.17 für rein erklärten Aussätzigen weiter in Kraft blieben, solange sie nicht in Wirklichkeit von dem Aussatz geheilt waren.
Auf Grund des vorher Gesagten können wir auch die Tatsache, dass nach Lk. 5,12 ein Aussätziger in einer Stadt war - und nach Lk. 17,12 zehn aussätzige Männer in einem Dorfe waren -, nicht mit 3. Mo. 13,13.17 in Beziehung bringen, ganz abgesehen davon, dass von den in Lk. 5 und 17 erwähnten Aussätzigen auch nicht gesagt ist, dass der Aussatz „ihre ganze Haut” bedeckte und das Übel „sich ganz in weiß verwandelt” hatte. Vielmehr können wir diese Tatsache, dass zur Zeit des Hierseins des Herrn Jesus offenbar die Absonderung der Aussätzigen von den übrigen Menschen, oder richtiger der Ausschluß der Aussätzigen aus der Mitte der anderen, überhaupt nicht mehr oder doch nicht mehr nach der Vorschrift des Gesetzes durchgeführt wurde - siehe z. B. auch Mt. 8,1.2; Mk. 1,40 -, nur damit erklären, dass die Juden in der Befolgung des Gesetzes ein wenig lässig geworden waren und Einrichtungen getroffen und Gewohnheiten angenommen hatten, die nach ihren Gedanken und ihrem Gutdünken waren, ohne danach zu fragen, was Gott in Seinem Worte über die Sache sagt.
Ebenso ist es ja auch heute in der Christenheit in allen Sachen und auch in bezug auf die Absonderung: allerhand nicht wirklich gläubige und daher von ihren Sünden nicht gereinigte Menschen - „Aussätzige” - sind gleichsam in dem Lager, wenn man dieses Bild darauf noch anwenden darf, und man denkt gar nicht daran, sie hinauszutun. Dadurch ist das „Lager” zu einem solchen geworden, in dem die „Aussätzigen” die weitaus größte Mehrheit bilden, so dass für die, welche die gottgewollte Absonderung anerkennen und verwirklichen möchten, nichts anderes übrig bleibt, als selbst dieses „Lager” zu verlassen, aus ihm hinauszugehen, wie das Wort Gottes auch sagt: „Darum gehet aus aus ihrer Mitte und sondert euch ab, spricht der HERR, und rühret Unreines nicht an” (2, Kor. 6,17). Das erweckt zwar die Feindschaft derer im Lager und bringt infolgedessen Schmach auf die, die sich absondern, aber Gott ermuntert uns hierzu unter Hinweis auf unseren HERRN, der die Feindschaft der Welt in ganz anderem Maße als wir erfahren musste und „außerhalb des Tores gelitten” hat: „Deshalb lasst uns zu Ihm hinausgehen, außerhalb des Lagers, Seine Schmach tragend!” (Hebr. 13,12.13). Ja, lasst uns darauf achten, dass nicht auch wir das Wort Gottes beiseite setzen und menschlichen Gedanken und Empfindungen nachgehen und in Verbindungen gefunden werden, die nicht nach Seinem Willen sind, sondern treu nach Seinem Worte in dieser Welt stehen und handeln, in allem - auch in bezug auf unsere Absonderung!
Th. K.